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Neue Coronaschutzverordnung NRW liegt vor: Ab 3. 4. gelten nur noch wenige Regeln

Neue Coronaschutzverordnung NRW liegt vor: Ab 3. 4. gelten nur noch wenige Regeln

Die „dringende Empfehlung“ ersetzt die bußgeldbewehrte Pflicht, Eigenverantwortung der Bürger ist nun gefragt.  Es gibt vorerst keine „Hotspot-Regelungen“. NRW macht sich locker.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung am Freitag, 1. April,, an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0:00 Uhr, die meisten noch geltenden Regeln entfallen: sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.

Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern, auch dem ÖPNV.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt allerdings:

„Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen und die Aufnahmen Infizierter in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie.

Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Was bleibt bestehen?

  • Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
  • Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für ALLE Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.
  • Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.

„Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus“,

so Laumann.

Er setzt hinzu:  „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen.

Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.

Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Die neue Verordnung löst am Sonntag, 3. April 2022, 0:00 Uhr, die bisherigen Regelungen ab. Sie gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

HIER finden Sie die neue Verordnung im Wortlaut.

Was gilt denn dann ab Montag beim Einkaufen?

Mehrere Handelsketten, darunter zuletzt EDEKA, haben zum Ende der Woche angekündigt, ab kommender Woche nicht mehr auf der Maskenpflicht zu bestehen. Sie könnten das, wenn sie ihr Hausrecht wahrnehmen. Doch:

„Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen“, sagte eine EDEKA-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Das Unternehmen empfehle seinen Kunden aber weiterhin das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske.

Auch Ernsting´s Family, Woolworth, Ikea oder die Buchhandelskette Thalia wollen sich auf Empfehlungen beschränken. Die Discounter LIDL und Aldi hatten lediglich mitgeteilt, man setze die gesetzlichen Vorgaben um. Sprich: Auch hier keine Maske mehr zwingend vorgeschrieben.

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