Die Maskenpflicht an den Schulen in NRW geht zu Ende. Der Freitag, 1. April, ist der vorerst letzte Tag mit Verpflichtung zum Mund-/Nasenschutz für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstigen Schulbedienstete.
Da am Samstag, 2. April, die Übergangsfrist für das neue Bundesinfektionsschutzgesetz endet, ist ab dem ersten Schultag in der neuen Woche – 4. 4. – die Maskenpflicht passé. Und keine Schule darf sich ihre eigenen Regeln machen, betont das Land.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen noch über den 20. März hinaus aufrecht zu erhalten.
Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
In der Schulmail wird betont:
„Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.“
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen.
Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.
Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung.
Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testenin allen Schulenund Schulformennach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“
Quelle: Land NRW – Schulmail
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