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Ende fĂŒr Maske im Unterricht und Testpflicht in Schulen

Ende fĂŒr Maske im Unterricht und Testpflicht in Schulen

Auch im Klassenzimmer wieder ohne Maske lernen - das ist ab dem 4. April allen nordrhein-westfĂ€lischen SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern wieder erlaubt. Fynn, GesamtschĂŒler aus Fröndenberg, ist erleichtert ĂŒber die Lockerung. Andere Kinder und Jugendliche werden die Maske aus freier Entscheidung weitertragen. (Foto: A. Reichert)

Noch vor den Ferien dĂŒrfen die Masken fallen, nach den Ferien entfallen auch die anlasslosen Tests.

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne grĂ¶ĂŸere EinschrĂ€nkungen möglich sein. Das teilte heute (18. 3.) das Schulministerium mit.

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklĂ€rt:

„Die Landesregierung nutzt die Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gĂŒltigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natĂŒrlich jedem unbenommen, in den SchulgebĂ€uden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.“

„Die Pandemie dauert schon ĂŒber zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr NormalitĂ€t die Corona-BeschrĂ€nkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurĂŒckfahren können“, fĂŒhrt die FDP-Ministerin aus.

„Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dĂŒrfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung des Bundes.

Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, so dass die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ab Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen tragen mĂŒssen.“

Bei allen anstehenden Entscheidungen sei es ihr besonders wichtig, so Gebauer, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur PandemiebekĂ€mpfung an den Schulen mit den ÖffnungsbeschlĂŒssen von Bund und LĂ€ndern Schritt hĂ€lt.

„Man darf nicht vergessen, dass unsere SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Die Testungen an nordrhein-westfÀlischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverÀndert fortgesetzt werden.

Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende EinschrĂ€nkungen des regulĂ€ren Schulbetriebs spĂ€testens bis Mai entfallen.“

Quelle Land NRW

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