HomeLand NRW

Jeder 2. Bürgerentscheid trotz klarer Resultate ungültig – da zu wenige Bürger mitstimmen: Etwa beim Lennebad Hagen

Jeder 2. Bürgerentscheid trotz klarer Resultate ungültig – da zu wenige Bürger mitstimmen: Etwa beim Lennebad Hagen

Am Sonntag der Landtagswahl, 15. 5. 22, findet der zweite Bürgerentscheid zur Sanierung der Eissporthalle Unna statt. Auf diesem Hintergrund sind zwei aktuelle Bürgerentscheide des vergangenen Wochenendes interessant.

Eine 70-Prozent-Mehrheit abstimmender Bürger votierte am vergangenen Sonntag, 13. 3.,  in Hagen für eine Sanierung des Lennebads in Hohenlimburg. Dennoch ist der Bürgerentscheid ungültig.  Denn:

Es stimmten insgesamt zu wenige Hagener mit.

„Durchgesetzt haben sich am Ende die, die der Abstimmung fernblieben“, kritisiert der Verein Mehr Demokratie diese umstrittene Quorums-Regelung.

Hagen ist kein Einzelfall: Trotz klarer Mehrheiten zählt jeder zweite Bürgerentscheid in NRW nicht – da sich insgesamt zu wenige Menschen an der Abstimmung beteiligen und damit das „Quorum“ nicht erreicht wird.

+++ Bürgerentscheid in Hagen scheitert an Zustimmungsquorum +++
+++ Bürger stimmen in Haan gegen Radschutzstreifen +++

Am vergangenen Sonntag fanden zwei Bürgerentscheide in NRW statt, in Haan und in Hagen wurde abgestimmt.

Während sich die Bürger in Haan mehrheitlich gegen die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der B228 aussprachen, stimmte in Hagen eine Mehrheit für die Sanierung des Lennebades. Da sich in Hagen jedoch nicht ausreichend Menschen an der Abstimmung beteiligten, ist der dortige Bürgerentscheid trotz klarer Mehrheit unzulässig.

„Wieder einmal zeigt sich, das Zustimmungsquorum gehört endlich abgeschafft! Obwohl sich 70 Prozent der Abstimmenden für eine Sanierung des Schwimmbades aussprachen, ist der Bürgerentscheid ungültig.

Die Stimmen von mehr als 12.000 Menschen werden so einfach übergangen. Durchgesetzt haben sich am Ende die, die der Abstimmung fernblieben. Solche Regelungen untergraben das Vertrauen in unsere Demokratie“,

so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie.

Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein Bürgerentscheid nur gültig ist, wenn sich zusätzlich zur Mehrheit auch eine bestimmte Anzahl an Menschen an der Abstimmung beteiligt.

In Hagen wurde bei einem Bürgerentscheid über die Sanierung eines Schwimmbades in Hohenlimburg abgestimmt. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 12,2 Prozent sprachen sich 70,7 Prozent der Abstimmenden für die Sanierung des Lennebades aus. Damit verfehlte die Mehrheit das Beteiligungsquorum von 10 Prozent um rund 2.300 Stimmen.

Das Bürgerbegehren richtete sich gegen einen Ratsbeschluss von Juni 2021, indem sich der Stadtrat gegen die Sanierung des Lennebades und für den Umbau eines Freibades in Henkhausen zu einem Ganzjahresbads aussprach.

Gerade wenn es um stadtteilbezogene Fragen gehe, wie das beim Bürgerentscheid in Hagen der Fall gewesen ist, sei das Zustimmungsquorum laut Wölfel besonders tückisch.

Denn verständlicherweise würden sich in erster Linie Menschen an der Abstimmung beteiligen, die vom Abstimmungsergebnis unmittelbar betroffen seien. Die in der Gemeindeordnung festgeschriebene Zustimmungsbeteiligung in Höhe von 10 Prozent stelle so häufig eine kaum zu überwindende Hürde dar.

In Haan fand ein Bürgerentscheid über Fahrradschutzstreifen auf der B228 statt. Bei einer Beteiligung von 30,2 Prozent sprachen sich 74,5 Prozent der Abstimmenden gegen die Einführung solcher Fahrradschutzstreifen aus und damit im Sinne der Initiative.

Das Zustimmungsquorum von 20 Prozent wurde erreicht.

Im Vorfeld der Abstimmung kontrovers diskutiert wurde das Abstimmungsheft der Stadt Haan, da es – anders als etwa beim Bürgerentscheid zur Eissporthalle Unna am 15. 5. 22 –  keine ausführlichen Stellungnahmen zu den Stimmempfehlungen der Parteien oder der Initiative enthielt. Enthalten waren lediglich die allgemeinen Informationen zur Abstimmung, die Begründung der Initiative des Bürgerbegehrens sowie eine Übersicht über die Zustimmung der Fraktionen und der Bürgermeisterin zu dem Bürgerentscheid.

Das Abstimmungsheft dient dazu, die Bürger umfassend zu informieren und so eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Das Zustimmungsquorum bei Bürgerbegehren richtet sich nach der Gemeindegröße und beträgt zwischen 10 und 20 Prozent. Bürgerbegehren, die an der Wahlurne zwar eine Mehrheit der Stimmen erhalten, aber das vorgeschriebene Zustimmungsquorum nicht erreichen, werden als „unecht gescheitert“ bezeichnet. Fast die Hälfte aller Bürgerentscheide in NRW scheitert unecht. „Es ist verdrehte Demokratie, wenn diejenigen, die der Abstimmung fernbleiben am Ende das Ergebnis bestimmen“, so Wölfel abschließend.

Weiterführende Informationen:
1. Die Forderungen von Mehr Demokratie zur Abstimmungshürde: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungshuerde
2. Pressemitteilung: Der Frühling in NRW steht ganz im Zeichen der direkten Demokratie: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/der-fruehling-in-nrw-steht-ganz-im-zeichen-der-direkten-demokratie

Kommentare

WORDPRESS: 0