HomeLand NRWMärkischer Kreis

Haustiere juristisch als Lebewesen werten: Lüdenscheiderin startete Petition nach tödlichem Angriff auf ihr Hündchen

Haustiere juristisch als Lebewesen werten: Lüdenscheiderin startete Petition nach tödlichem Angriff auf ihr Hündchen

„Das Gefühl, ein Haustier zu verlieren, kann nicht mit dem Verlust eines Gegenstandes verglichen werden.“

Mit einer Onlinepetition an den Deutschen Bundestag fordert eine junge Frau aus Lüdenscheid, dass Haustiere im Schadensfall als Lebewesen und vor dem Gesetz nicht als Sachgegenstand gelten.

De Hintergrund ist tragisch: Die Petitionserstellerin hat ihr Hündchen nach dem Angriff eines anderen Hundes verloren. Noch bis Mitte März hat Chrisanthi Kechagia Zeit, um 50.000 Unterschriften zu sammeln. Sie schreibt in ihrer Begründung:

„Wenn ein Haustier von einer dritten Person oder einem anderem Haustier geschädigt oder getötet wird, sollte das Urteil dementsprechend ausgelegt werden. Das Gefühl, ein Haustier zu verlieren, kann nicht mit dem Verlust eines Gegenstandes verglichen werden.“

Der Mini-Yorkshire-Terrier der jungen Frau war am  22. Dezember im Geschäft TK Maxx am Lüdenscheider Rathausplatz von einem angeleinten Rottweiler gebissen worden. Zunächst sah es nicht lebensgefährlich aus. Doch eine nachfolgende Operation in einer Tierklinik überlebte Diego nicht, starb offenbar wegen seines erlittenen Traumas. So berichtete später die Lokalzeitung.

Dass ihr Anwalt ihr sagte,  dass man wohl den „Sachwert“ des Hundes ersetzt bekommen werde, machte die junge Frau noch trauriger und zornig:

„Mein Hund ist nicht mehr da, aber man redet darüber, als habe ich mein Handy verloren, das nun ersetzt werden muss. Das war mein bester Freund – wir haben alles zusammen gemacht.“

Kommentare

WORDPRESS: 2
    • Philip Krämer vor 2 Jahren

      Ja klar finde ich es nicht gut wenn igentwelche gestörten ymenschen Tiere egal ob Hund Katze Pferd Schaaf Esel egal was für ein Tier zu Tode quealen.
      Das Tier hat auch ein Recht zu leben. Und ich finde es sollte ggf im Einzelfall dem Gericht möglich sein als Lebewesen zu werten Zb. Ich vergiftet ein sehr teueres wertvolles Pferd oder tote mit Vorsatz ein Hund oder Katze. Ganz klar ja.

      Nun wenn ich aber versehentlich ein Igel oder Kröte Schwan ETZ.überfahre sollte das Gericht. Natrlich nicht als Mord bzw Vorsatz werten (Unfall,) Seit denn mir kann nachgewiesen ich halte mit Absicht voll auf das Tier drauf.