„Zahlreiche FĂ€lle von Raserei, zum Teil mit Todesfolge, die in den letzten Jahren vor den Gerichten gelandet sind, zeigen eine eindeutige Zunahme an RĂŒcksichtlosigkeit auf Deutschlands StraĂen.“ Dies stellt der ACE Auto Club Europa fest.
Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen daher eine VerschÀrfung des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuches:
Der gefĂ€hrliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- Luft- und StraĂenverkehr mit Todesfolge soll als Verbrechen eingestuft werden und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
Das Thema ist erneut auf der Tagesordnung gelandet, weil der Bundestag in der letzten Legislaturperiode keinen Beschluss in der Sache getroffen hatte.
Stefan Heimlich, der Vorsitzende des ACE, unterstreicht die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer:
âWer eine GefĂ€hrdung billigend in Kauf nimmt, die schwerste Verletzungen und sogar den Tod von Unbeteiligten zur Folge haben kann, muss entsprechend bestraft werden.“
Insofern sei die Einordnung eines derartigen Verhaltens als gefĂ€hrlicher Eingriff in den Bahn-, Schiff-, Luft- und StraĂenverkehr nicht nur folgerichtig und wichtig, sondern seit langem ĂŒberfĂ€llig.
Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als Gemeinschaft fĂŒr alle mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als MobilitĂ€tsbegleiter mit rund 630.000 Mitgliedern hilft der ACE international. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, ElektromobilitĂ€t, neue MobilitĂ€tsformen und Verbraucherschutz.
Quelle: Pressemitteilung ACE
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