Bei allen Corona-EinschrĂ€nkungen der NRW-Landesregierung behalten Genesene ihren Status 6 Monate lang. Die VerkĂŒrzung auf 3 Monate gelte in NRW nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute (16. 2.) in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Damit sind Genesene in NRW doppelt Geimpften gleichgestellt. Sie dĂŒrfen dann zum Beispiel mit einem weiteren Test ins Restaurant gehen oder Sport im Fitnessstudio machen – ohne geimpft zu sein.
Grund dafĂŒr ist ein Fehler in der NRW-Coronaschutzverordnung. Sie verweist auf eine Regelung der Bundesregierung – allerdings auf eine alte, in der der Genesenen-Status noch sechs Monate lang bestand.
Wörtlich fĂŒhrt das Gericht dazu aus:
„Hinzu komme, dass die Ănderung der bundesrechtlichen COVID-19-SchutzmaĂnahmen-Ausnahmeverordnung vom 14. Januar 2022 auf EinschrĂ€nkungen, die aus der landesrechtlichen Coronaschutzverordnung resultierten, keine Auswirkungen habe. Denn die Coronaschutzverordnung NRW verweise in § 2 Abs. 8 auf die Fassung der COVID-19-SchutzmaĂnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021. Dies habe zur Folge, dass fĂŒr den Anwendungsbereich der Coronaschutzverordnung NRW ein Genesenennachweis weiterhin sechs Monate lang gĂŒltig sei.“
… Az.: 2 L 143/22
Bei Coronaregeln, die der Bund selbst erlĂ€sst, behalten Genesene aber nur 3 Monate ihren Status. Das gilt zum Beispiel fĂŒr den ĂPNV. Diese VerkĂŒrzung auf drei Monate hatte das Robert Koch-Institut Mitte Januar ĂŒberraschend bekannt gegeben.
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