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Corona-Genesene in NRW behalten Status nun doch 6 Monate

Corona-Genesene in NRW behalten Status nun doch 6 Monate

Bei allen Corona-Einschränkungen der NRW-Landesregierung behalten Genesene ihren Status 6 Monate lang. Die Verkürzung auf 3 Monate gelte in NRW nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute (16. 2.) in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Damit sind Genesene in NRW doppelt Geimpften gleichgestellt. Sie dürfen dann zum Beispiel mit einem weiteren Test ins Restaurant gehen oder Sport im Fitnessstudio machen – ohne geimpft zu sein.

Grund dafür ist ein Fehler in der NRW-Coronaschutzverordnung. Sie verweist auf eine Regelung der Bundesregierung – allerdings auf eine alte, in der der Genesenen-Status noch sechs Monate lang bestand.

Wörtlich führt das Gericht dazu aus:

„Hinzu komme, dass die Änderung der bundesrechtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 14. Januar 2022 auf Einschränkungen, die aus der landesrechtlichen Coronaschutzverordnung resultierten, keine Auswirkungen habe. Denn die Coronaschutzverordnung NRW verweise in § 2 Abs. 8 auf die Fassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021. Dies habe zur Folge, dass für den Anwendungsbereich der Coronaschutzverordnung NRW ein Genesenennachweis weiterhin sechs Monate lang gültig sei.“

Az.: 2 L 143/22

Bei Coronaregeln, die der Bund selbst erlässt, behalten Genesene aber nur 3 Monate ihren Status. Das gilt zum Beispiel für den ÖPNV. Diese Verkürzung auf drei Monate hatte das Robert Koch-Institut Mitte Januar überraschend bekannt gegeben.

 

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