„Dieses Gesetz ist desaströs gestrickt!“
Ein vernichtendes Urteil fällt Pit Clausen, Stellvertreter des Städtetagspräsidenten und Oberbürgermeister von Bielefeld, über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Sie soll bereits Mitte März für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen in Kraft treten. Bayern schert aus, will die Impfpflicht zunächst aussetzen.
Clausen kritisiert die Gesetzesvorgaben dazu ebenfalls scharf. Sie seien „desaströs gestrickt“ worden und so „nicht zu managen“.
Die Verfahren zur Durchsetzung der Impfpflicht sei in jedem Einzelfall sehr lang und führten „zu einer absurden Mehrbelastung“ der ohnehin schon völlig überforderten Gesundheitsbehörden.
Clausen betonte, dass die Städte frühzeitig auf Probleme bei der Umsetzung hingewiesen hätten. Wenn die Städte nicht gehört würden, kämen Gesetze dabei heraus, die am Ende „Rohrkrepierer“ seien.
Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass
- Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.
- Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden.
- Diese – die Ämter – können dann die Beschäftigung in der Einrichtung verbieten.
- Unter Kommunen, Betreibern und Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass es keinen Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter gebe. Richtig sei aber, dass man die Frage stellen könne, wie die Umsetzung des Gesetzes bundesweit einheitlich geregelt werden solle.
Lauterbach weiter:
„Es wird natürlich so sein, dass der eine oder andere radikale Impfgegner, der in der Pflege arbeitet, dann aussteigt. Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war.“
Bayern erwägt eigene Vollzugsregeln zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten könne man „nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen.“
Wenn der Bund ein Gesetz auf den Weg bringe, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstelle.
Die neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), hatte die Gesundheitsämter aufgefordert, vor der Verhängung eines Beschäftigungsverbots für ungeimpfte Pflegekräfte die konkrete Personallage vor Ort zu beachten. Das müsse immer eine Einzelfallentscheidung sein.
quelle aerzteblatt.de
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