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Vorerst nur leichte 2G-Lockerungen für Einzelhandel und Jugendliche – Laumann auf Distanz zur Impfpflicht

Vorerst nur leichte 2G-Lockerungen für Einzelhandel und Jugendliche – Laumann auf Distanz zur Impfpflicht

Die Situation in den Krankenhäusern sei „beherrschbar“, aber eine „Trendwende noch nicht zu sehen“. Deshalb wird die heute endende Coronaschutzverordnung NRW zunächst mit nur geringen Lockerungen um weitere 4 Wochen  verlängert, teilte Gesundheitminister Karl-Josef Laumann am Nachmittag auf einer Pressekonferenz mit.

Kommende Woche, am 16, 2., würden sich nach der dann stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz möglicherweise „Anpassungen“ ergeben, so Laumann.

Ab Mittwoch, 9. Februar, gelten zunächst folgende Änderungen:

2G – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene:

  • 2G im Einzelhandel gilt weiter – Laumann begründete das mit der Gefahr für die Infrastruktur, wenn zu viele Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen gleichzeitig erkranken. Die Kontrollen in den Geschäften müssen aber nur noch stichprobenartig erfolgen.

++++UPDATE dazu einen Tag später++++

  • Jugendliche bis zum 18. Geburtstag werden grundsätzlich mit Geimpften gleichgestellt, erhalten damit Zugang zu allen 2G-Angeboten und -Einrichtungen.

Regeln für die 5 Karnevalstage:

  • Beim Straßenkarneval gilt 2G-Plus – Kommunen müssen die Einhaltung  mit Stichproben kontrollieren;
  • bei Veranstaltungen in Innenräumen müssen auch Geboosterte einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

Klinische Lage

4755 Patienten liegen laut Laumann zum heutigen Tag mit Covid in Krankenhäusern,  923 mehr als Vorwoche. Darunter sind 45 mehr Intensiv- und 35 mehr Beatmungspatienten.

3-4 Prozent aller Bürgertests seien positiv.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe bis Mitte März bezeichnete Laumann in den praktischen Aspekten als „schwierig“, da der Bund es an klaren Vorgaben vermissen lasse. So seien zum Beispiel zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen nicht geklärt in Fällen impfunwilliger Mitarbeiter. Bayern will die einrichtungsbezogene Impfpflicht daher zunächst aussetzen. Der NRW-Minister beantwortete diese Frage ausweichend, ebenso wie nachhakende Pressefragen zu einer allgemeinen Impfpflicht. Zu dieser ging der neue CDU-Vorsitzende Friedrich Merz gestern öffentlich auf Distanz.

Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst, CDU, forderte für die einrichtungsbezogene Impfpflicht bundesweite Regeln: „Die Reaktion der Krankenhäuser und Einrichtungen, der Städte und Kreise ist klar: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stößt in der Umsetzung auf enorme Schwierigkeiten. Der Bund hat es bis heute versäumt, für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wesentliche bundeseinheitliche Regeln vorzulegen.“

 

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