Die Bundespolizei wird 5 Tage lang (16. bis 20. Februar) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Trotz der MaĂnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rĂŒcklĂ€ufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, SchlieĂungen von Diskotheken und Nachtclubs verzeichnete die Bundespolizei in den genannten Hauptbahnhöfen keinen nennenswerten RĂŒckgang der Gewaltdelikte.
 EinsatzkrĂ€fte stellten Messer in verschiedenen GröĂen und AusfĂŒhrungen (Jagdmesser, Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde wie z.B. eine Axt sicher. Gerade Messer fĂŒhren immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekĂŒndigten Waffenverbotszone:
- Dortmund: Bewaffneter schlÀgt Bundespolizistin nieder - Wohnungsdurchsuchung bringt weitere Waffen zu Tage
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5135056
- Dortmund: 16-JĂ€hriger flĂŒchtet vor Bundespolizei und wirft Messer weg
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5133728
- Gelsenkirchen: Bundespolizei stellt getarnte Waffe sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5125891
- Gelsenkirchen: In nur einer Stunde - Bundespolizei stellt 5 gefÀhrliche Messer sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5120137
- Dortmund: Ohne Maske, aber mit Zigarette - Bundespolizei stellt Drogen und Elektroschocker sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5117317
- Bochum: Bundespolizei hÀlt 16-JÀhrigen mit Springmesser an - Geringe Menge Drogen sichergestellt
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5114977
- Dortmund: Mann bedroht Zugbegleiter mit Jagdmesser - Bundespolizei nimmt 21-JĂ€hrigen fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111837
- Gelsenkirchen: Schusswaffen am Neujahrsmorgen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof - Bundespolizisten stellten zwei Schreckschusspistolen sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111800
- Bochum: Mit Schreckschusswaffe hantiert und geschossen - Bundespolizei stellt Waffe sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5109914
- Gelsenkirchen: Bundespolizei auch nach der Waffenverbotszone prÀsent - 4 Funde in 5 Stunden
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5063214
Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen werden tÀglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und BetÀubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefÀhrlichen GegenstÀnden und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekĂŒndigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstĂ€rkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein MitfĂŒhrverbot fĂŒr Schuss-, Hieb-, StoĂ- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die AllgemeinverfĂŒgung gilt im Zeitraum vom 16. Februar bis 20. Februar 2022, tĂ€glich von 13:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
- Der Geltungsbereich umfasst die GebÀudekomplexe der Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
- Die AllgemeinverfĂŒgung gilt fĂŒr alle Personen, die sich im Geltungsbereich der AllgemeinverfĂŒgung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoĂen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefĂŒgten AllgemeinverfĂŒgung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehĂ€ngt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. AuĂerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
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