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5 Tage Waffenverbotszone in drei Ruhrgebiets-Hauptbahnhöfen

5 Tage Waffenverbotszone in drei Ruhrgebiets-Hauptbahnhöfen

Die Bundespolizei wird 5 Tage lang (16. bis 20. Februar) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rĂŒcklĂ€ufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr,  Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs verzeichnete die Bundespolizei in den genannten Hauptbahnhöfen keinen nennenswerten RĂŒckgang der Gewaltdelikte.

 EinsatzkrĂ€fte stellten Messer in verschiedenen GrĂ¶ĂŸen und AusfĂŒhrungen (Jagdmesser, Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde wie z.B. eine Axt sicher. Gerade Messer fĂŒhren immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekĂŒndigten Waffenverbotszone:

   - Dortmund: Bewaffneter schlÀgt Bundespolizistin nieder - 
     Wohnungsdurchsuchung bringt weitere Waffen zu Tage

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5135056

   - Dortmund: 16-JĂ€hriger flĂŒchtet vor Bundespolizei und wirft 
     Messer weg

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5133728

   - Gelsenkirchen: Bundespolizei stellt getarnte Waffe sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5125891

   - Gelsenkirchen: In nur einer Stunde - Bundespolizei stellt 5 
     gefÀhrliche Messer sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5120137

   - Dortmund: Ohne Maske, aber mit Zigarette - Bundespolizei stellt 
     Drogen und Elektroschocker sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5117317

   - Bochum: Bundespolizei hÀlt 16-JÀhrigen mit Springmesser an - 
     Geringe Menge Drogen sichergestellt

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5114977

   - Dortmund: Mann bedroht Zugbegleiter mit Jagdmesser - 
     Bundespolizei nimmt 21-JĂ€hrigen fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111837

   - Gelsenkirchen: Schusswaffen am Neujahrsmorgen am Gelsenkirchener
     Hauptbahnhof - Bundespolizisten stellten zwei 
     Schreckschusspistolen sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111800

   - Bochum: Mit Schreckschusswaffe hantiert und geschossen - 
     Bundespolizei stellt Waffe sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5109914

   - Gelsenkirchen: Bundespolizei auch nach der Waffenverbotszone 
     prÀsent - 4 Funde in 5 Stunden

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5063214

Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen werden tÀglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und BetÀubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefÀhrlichen GegenstÀnden und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekĂŒndigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstĂ€rkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein MitfĂŒhrverbot fĂŒr Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die AllgemeinverfĂŒgung gilt im Zeitraum vom 16. Februar bis 20. 
     Februar 2022, tÀglich von 13:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die GebÀudekomplexe der 
     Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, inklusive 
     Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   -  Die AllgemeinverfĂŒgung gilt fĂŒr alle Personen, die sich im 
      Geltungsbereich der AllgemeinverfĂŒgung aufhalten bzw. diesen 
      betreten.

Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefĂŒgten AllgemeinverfĂŒgung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehĂ€ngt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

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