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5 Tage Waffenverbotszone in drei Ruhrgebiets-Hauptbahnhöfen

5 Tage Waffenverbotszone in drei Ruhrgebiets-Hauptbahnhöfen

Die Bundespolizei wird 5 Tage lang (16. bis 20. Februar) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr,  Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs verzeichnete die Bundespolizei in den genannten Hauptbahnhöfen keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte.

 Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Jagdmesser, Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. eine Axt sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

   - Dortmund: Bewaffneter schlägt Bundespolizistin nieder - 
     Wohnungsdurchsuchung bringt weitere Waffen zu Tage

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5135056

   - Dortmund: 16-Jähriger flüchtet vor Bundespolizei und wirft 
     Messer weg

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5133728

   - Gelsenkirchen: Bundespolizei stellt getarnte Waffe sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5125891

   - Gelsenkirchen: In nur einer Stunde - Bundespolizei stellt 5 
     gefährliche Messer sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5120137

   - Dortmund: Ohne Maske, aber mit Zigarette - Bundespolizei stellt 
     Drogen und Elektroschocker sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5117317

   - Bochum: Bundespolizei hält 16-Jährigen mit Springmesser an - 
     Geringe Menge Drogen sichergestellt

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5114977

   - Dortmund: Mann bedroht Zugbegleiter mit Jagdmesser - 
     Bundespolizei nimmt 21-Jährigen fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111837

   - Gelsenkirchen: Schusswaffen am Neujahrsmorgen am Gelsenkirchener
     Hauptbahnhof - Bundespolizisten stellten zwei 
     Schreckschusspistolen sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111800

   - Bochum: Mit Schreckschusswaffe hantiert und geschossen - 
     Bundespolizei stellt Waffe sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5109914

   - Gelsenkirchen: Bundespolizei auch nach der Waffenverbotszone 
     präsent - 4 Funde in 5 Stunden

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5063214

Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. Februar bis 20. 
     Februar 2022, täglich von 13:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der 
     Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, inklusive 
     Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   -  Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
      Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
      betreten.

Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

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