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Besuchsstopp in weiteren Kliniken – Lünen, Werne, Unna, Menden

Besuchsstopp in weiteren Kliniken – Lünen, Werne, Unna, Menden

Wegen der hohen Coronafallzahlen verhängen weitere Krankenhäuser in der Region ein Besuchsverbot.

Ab dem heutigen Mittwoch, 2. 2. 22, sind – wie schon im Mendener St. Vincenz-Krankenhaus – im St. Marien Hospital Lünen und im St. Christophorus-Krankenhaus Werne keine Patientenbesuche mehr erlaubt.

Das gleiche gilt bis zunächst zum 7. 2. im Christlichen Klinikum Unna (CKU), aber nur am Standort West. Das CKU Unna-Mitte, ehemals Katharinenhospital, bleibt bei 3G-Plus. 

CKU West:

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung gilt ein befristeter Besucher-Stopp. Bis einschließlich Montag, 07.02.2022, sind zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden keine Besucher erlaubt. Ausnahmen sind bei Schwerstkranken und in anderen sehr besonderen Situation möglich.

CKU Mitte:

Für Besucherinnen und Besucher gilt für den Einlass die 3G Plus Regel – das bedeutet: Alle Personen – auch Geimpfte und Genesene – müssen eine aktuellen negativen Antigen-Abstrich PoC-Test (max. 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen. Der Impf- bzw. Genesungsnachweis allein ist nicht ausreichend.

Im Klinikum Dortmund sind Besuche sind für stationäre Patienten von zwei festgelegten Personen ab Tag 1 der Aufnahme unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

  • mit einem negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) – unabhängig vom Immunstatus
    UND
  • nur über den jeweiligen Haupteingang

Weitere Informationen u.a. zu den Besuchszeiten finden Sie auf der Besucherseite.

Ausnahmen in allen Kliniken

Besuche auch von mehreren Familienmitgliedern sind noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wie bei schwerstkranken Patienten oder werdenden Müttern.

  • Zugelassene Besucher benötigen immer einen zusätzlichen negativen zertifizierten Antigen-Test oder PCR-Test (Gültigkeitsdauer: 24h)
  • Für alle zugelassenen Besucher gelten weiterhin die AHA-L Regeln: Im Krankenhaus muss eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil getragen und der Mindestabstand von 1,5 m jederzeit eingehalten werden. Bei Betreten ist eine Händedesinfektion erforderlich. Nach dem Besuch sollte das Zimmer gelüftet werden.
  • Pro Zimmer ist immer nur eine Besuchsperson zugelassen!
  • Die Besuchszeiten müssen so kurz wie möglich gehalten werden.

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