Eine „Katastrophe beim Tierengel“ vermeldet am Boden zerstört und endlos traurig der Tierschutzverein Unna. Gemeint ist „Tierengel“ Ewald Ferlemann in Dortmund.
Seit über 30 Jahren, schildert der TSV, pflegt Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld verletzte und verlassene Wildvögel. „Mit einer Dohle hatte er angefangen und die Liebe zu den Vögeln entdeckt. Er machte aus dem Garten hinter seinem Haus in einem Wohngebiet ein Vogelparadies.“
Nun die furchtbare Nachricht: Vogelgrippe.
„Über 100 Tiere mussten getötet werden. Einfach unfassbar! Sein Lebenswerk ist zerstört“,
klagen die Dortmunder Tierschützer. Sie wünschen dem „Tierengel“ herzlich die Kraft, diese schwere Situation durchzustehen.
UPDATE – Spendenaufruf und Erläuterungen
Die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest hat auch Auswirkungen auf den Kreis Unna. So berichtet die Kreisverwaltung:
Die Anschluss-Überwachungszone, die in Lünen-Brambauer liegt, gilt ab Samstag, 29. Januar. Für das Gebiet gelten folgende Regeln: Für alle Geflügelbestände oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt die Stallpflicht. Außerdem herrscht ein Transportverbot: Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung.
Hochansteckend und tödlich
Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an Tierhalter, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Das Veterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Unna und der Stadt Hamm dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem muss Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt werden und Tiere dürfen nicht mit Wildvögeln zugänglichen Oberflächenwasser getränkt werden.
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