Zuerst hatte die „Bild“ berichtet und von einem „Corona-Sonderrecht“ geschrieben, das sich der Bundestag gönne.
„Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“,
so der Bundestagssprecher.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärte sich mit Bärbel Bas einig.
„Ich kritisiere vielmehr die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI, die bisher noch nicht hinreichend wissenschaftlich begründet wurde. Dass Frau Präsidentin Bas diese Allgemeinverfügung trotzdem aufrechterhält, spricht für sich.“
Hingegen kam von der Union Kritik daran, dass im Bundestag etwas anderes gelte als in Deutschland insgesamt, dies sei „seltsam“. Die Dauer des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten.
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