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Nur noch halb so lange „genesen“ – allerdings nicht alle und nicht überall

Nur noch halb so lange „genesen“ – allerdings nicht alle und nicht überall

Über Nacht nur noch halb so lange genesen.
Diese Entscheidung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sorgte für einen Sturm der Empörung. Vergangene Woche wurde der Genesenenstatus bundesweit ohne Ankündigung von sechs auf drei Monate verkürzt. Das gilt allerdings nicht für alle.  Einige Genesene sind gleicher als die anderen.
Im Plenarsaal des Bundestags sowie für den Zugang zu den Ausschüssen gilt der Status weiterhin für sechs Monate. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), sagte ein Bundestagssprecher.
 Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zuerst hatte die „Bild“ berichtet und von einem „Corona-Sonderrecht“ geschrieben, das sich der Bundestag gönne.

 „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“,

so der Bundestagssprecher.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärte sich mit Bärbel Bas einig.

„Ich kritisiere vielmehr die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI, die bisher noch nicht hinreichend wissenschaftlich begründet wurde. Dass Frau Präsidentin Bas diese Allgemeinverfügung trotzdem aufrechterhält, spricht für sich.“

Hingegen kam von der Union Kritik daran, dass im Bundestag etwas anderes gelte als in Deutschland insgesamt, dies sei „seltsam“. Die Dauer des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten.

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