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Gewürgt und mit Stühlen geprügelt: Krawalle in 2 Asylunterkünften im Kreis Soest

Gewürgt und mit Stühlen geprügelt: Krawalle in 2 Asylunterkünften im Kreis Soest

Im Abstand von 8 Stunden waren am Samstag, 22. Januar, zwei Polizeieinsätze in Asylunterkünften im Kreis Soest erforderlich. Bewohner gingen mit Stühlen und Reizgas aufeinander los, einer sprang seinem Kontrahenten buchstäblich an die Gurgel.

Um 01:55 Uhr wurde die Polizei zunächst zum Belgierweg in Soest alarmiert. Im Bereich der Pforte der Zentralen Unterbringungseinrichtung – ZUE –  war laut Zeugen ein 32-jähriger Bewohner über sein 23-jähriges Opfer hergefallen, berichtet Polizeisprecher Lückenkemper.

„Er hatte ihn mit Reizgas besprüht und gegen die Schranke gestoßen, so heftig, dass diese lädiert wurde. Anschließend hatte er sein Opfer gewürgt, bis ein Zeuge eingriff.“

Die beiden Beteiligten würden öfter miteinander im Streit liegen, gab der Zeuge weiterhin an. Die Polizisten fertigten eine Anzeige wegen Körperverletzung. Das Reizgas konnte bei dem Beschuldigten nicht gefunden werden.

Um 10:00 Uhr kam der nächste Alarm, diesmal zur Zentralen Unterbringungseinrichtung in Möhnesee-Echtrop:  Nach Aussagen von Zeugen waren zwei 27- und 42-jährige Männer im Speisesaal aneinander geraten – so heftig, dass sie schließlich mit Stühlen aufeinander losgingen.

Der Sicherheitsdienst konnte die Streithähne trennen. Es wurde eine Gefährderansprache an die beiden Männer gerichtet.

Stichwort: Gefährderansprache

Polizeigesetz NRW

§ 29 Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache

(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

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