In NRW gilt seit dem 13. Januar in noch mehr Bereichen als zuvor 2G-Plus. Geimpfte mit Booster-Impfung mĂŒssen sich allerdings nicht zusĂ€tzlich testen lassen.
„Eine Auffrischimpfung per App nachzuweisen, ist zwar nicht in allen FĂ€llen leicht â aber möglich“, erklĂ€rt der Apothekerverband Westfalen-Lippe.
Ins Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant oder gar ins Bordell: Wer geboostert ist, also eine Covid-Auffrischimpfung nachweisen kann, hat hier Zugang.
Die Auffrischimpfung per App nachzuweisen ist allerdings fĂŒr diejenigen nicht ganz einfach, die zuvor nicht zweimal geimpft worden sind, zum Beispiel, weil sie genesen oder mit dem Impfstoff von Janssen immunisiert worden sind und deshalb nur eine Injektion bekommen haben. Dennoch ist der Nachweis auch in diesen FĂ€llen per Smartphone möglich.
Dass eine Booster-Impfung erfolgt ist, wird in der Regel deutlich, weil sich im digitalen Impfzertifikat der Hinweis findet, dass es sich um Impfung 3 von 3 handelt. In diesen FÀllen zeigen die Apps korrekt an, dass der Impfschutz vollstÀndig ist und die Person zusÀtzlich geboostert wurde.
Wenn die Auffrischung hingegen die zweite Impfung ist, weil der BĂŒrger mit dem Janssen-Impfstoff grundimmunisiert wurde, dann zeigt das Zertifikat âImpfung 2 von 2â an. Mithin ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, dass hier eine Booster-Impfung bescheinigt wird.
In diesem Fall mĂŒssen die Geimpften in der App auch die erste Impfung vorzeigen: Indem sie auf den QR-Code tippen, wird der Impfstatus angezeigt. Und hier findet sich der Hinweis, dass es sich bei der ersten Injektion um âImpfung 1 von 1â handelt. Dies ist der Beleg, dass die Grundimmunisierung nach nur einer Dosis abgeschlossen war.
Wenn zwei Spritzen fĂŒr eine Grundimmunisierung nötig sind, zeigt das Zertifikat fĂŒr die erste Impfung hingegen âImpfung 1 von 2â an.
Auch Genesene können ihren Booster-Status belegen, indem sie zusÀtzlich zum Impfzertifikat ihr Genesenenzertifikat vorlegen. Die Covid-Erkrankung muss in dem Fall nach einer vollstÀndigen Impfung erfolgt sein (Impfdurchbruch) und darf nicht Àlter als drei Monate sein.
Im Ăbrigen arbeitet der Deutsche Apothekerverband (DAV) derzeit an einer zeitnahen technischen Lösung, damit die Apps kĂŒnftig auch in diesen FĂ€llen den Booster-Status auf den ersten Blick erkennbar anzeigen.
Quelle: Apothekerverband Westfalen-Lippe
Kommentare
Danke fĂŒr den Beitrag. Gut zu wissen, dass daran gearbeitet wird, dass die Apps kĂŒnftig den Booster-Status auf den ersten Blick erkennbar anzeigen. Ich habe mich vor 3 Wochen mit Corona infiziert und war eine lange Zeit in QuarantĂ€ne. FĂŒr ein Genesenenzertifikat werde ich heute eine gute Apotheke besuchen.
Es freut uns, wenn wir Ihnen mit unserem Artikel helfen konnten, Frau Schwarz! Beste GrĂŒĂe!