Von Helmut Ullrich
Das wird für Timo Schisanowski (MdB, SPD) wohl das teuerste Foto seines Lebens…
Dieses Gerichtsverfahren sorgte schon für viel mediale Aufmerksamkeit: Der frisch gewählte SPD-Abgeordnete für Hagen und den EN-Kreis im Bundestag, Timo Schisanowski (40), wird dem Hagener Journalisten Alex Talash das Honorar von 220 Euro zahlen müssen. So das Ergebnis eines Zivilprozesses heute vor dem Landgericht Bochum. Hintergrund: Der Bundestags-Abgeordnete hatte unerlaubt ein Foto von BlaulichtReport Hagen heruntergeladen und dreist bei Facebook und Instagram für seine Wahlkampf-Zwecke genutzt. Das Bild zeigt eine nächtliche Szene der Flutkatastrophe in Hohenlimburg.
Einer anwaltlichen Aufforderung, es zu unterlassen, weiterhin das Foto zu nutzen und Schadensersatz zu zahlen, kam Schisanowski, nach eigenen Angaben ist er „Wirtschaftsjurist“, nicht nach. Das Foto zu verwenden, hätte Schisanowski gedurft – so zunächst die bedenkliche Antwort aus der SPD-Bundespartei-Zentrale in Berlin.
Später hieß es, sein Wahlkampf-Team hätte das Foto von der Homepage von Radio Hagen heruntergeladen. Doch auch dort darf man nicht einfach fremde Bilder klauen – und sich hinterher ums Bezahlen drücken. Der Vorsitzende Richter: „Das Nutzungsrecht für das Lichtbild hat der Beklagte unstreitig nicht dargelegt.“
Vor der örtlich zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Bochum erschien das Mitglied des Bundestags aber nicht selbst, nur sein Anwalt Daniel Elsner (Hagen). Der wollte auf keinen Fall ein Urteil. Und so wurde – zur Gesichtswahrung des Bundestagsmitglied, dieser Vergleich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich geschlossen):
- MdB Schisanowski verpflichtet sich, es zu unterlassen, das Foto von Alex Talash „öffentlich zugänglich zu machen“ – andernfalls drohen ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.
- Schisanowski verpflichtet sich 220 Euro nebst Zinsen an Alex Talash zu zahlen.
- Der Abgeordnete verpflichtet sich, sämtliche Kosten, Anwalts und Prozesskosten des Verfahrens zu tragen.
Und das sind über 5.500 Euro!
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