Die Maske bitte griffbereit haben. Mit der vom 13. 1. bis zunĂ€chst zum 7. 2. 21 gĂŒltigen Neufassung der Coronaschutzverordnung NRW treten wieder einige Ănderungen bzw. VerschĂ€rfungen der bisherigen Vorgaben in Kraft.
Dazu gehört neben der Ausweitung der 2G-Plus-Regel auch wieder eine VerschÀrfung der Maskenpflicht:
In Warteschlangen mĂŒssen jetzt wieder Masken getragen werden. Dabei wird die FFP2-Maske in der Coronaschutzverordnung NRW lediglich empfohlen, es genĂŒgt auch weiterhin die dĂŒnne OP-Maske. Andere BundeslĂ€nder verfĂŒgen diesbezĂŒglich strenger, schreiben die FFP2-Maske explizit vor.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Gastronomie: Besucher von Restaurants, Kneipen und Cafés benötigen ab heute einen tagesaktuellen Test zusÀtzlich zu ihrem Geimpft- oder Genesenennachweis (2G-Plus-Regel). Geboosterte sind allerdings von der Testpflicht in allen 2G-Plus-Bereichen ausgenommen, ebenso Menschen, die bis maximal vor 3 Monaten von Covid genesen sind.
Einen umfassenden Artikel zur neuen Verordnung finden Sie HIER.
Hier eine Ăbersicht der neuen Regeln, Quelle Kreisverwaltung MK.Â
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