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Ab heute wieder Maskenpflicht in Warteschlangen – FFP2 „empfohlen“ – 2G-Plus in Gastronomie

Ab heute wieder Maskenpflicht in Warteschlangen – FFP2 „empfohlen“ – 2G-Plus in Gastronomie

Die Maske bitte griffbereit haben. Mit der vom 13. 1. bis zunächst zum 7. 2. 21 gültigen Neufassung der Coronaschutzverordnung NRW treten wieder einige Änderungen bzw. Verschärfungen der bisherigen Vorgaben in Kraft.

Dazu gehört neben der Ausweitung der 2G-Plus-Regel auch wieder eine Verschärfung der Maskenpflicht:

In Warteschlangen müssen jetzt wieder Masken getragen werden. Dabei wird die FFP2-Maske in der Coronaschutzverordnung NRW lediglich empfohlen, es genügt auch weiterhin die dünne OP-Maske. Andere Bundesländer verfügen  diesbezüglich strenger, schreiben die FFP2-Maske explizit vor.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Gastronomie: Besucher von Restaurants, Kneipen und Cafés benötigen ab heute einen tagesaktuellen Test zusätzlich zu ihrem Geimpft- oder Genesenennachweis (2G-Plus-Regel). Geboosterte sind allerdings von der Testpflicht in allen 2G-Plus-Bereichen ausgenommen, ebenso Menschen, die bis maximal vor 3 Monaten von Covid genesen sind.

Einen umfassenden Artikel zur neuen Verordnung finden Sie HIER.

Hier eine Übersicht der neuen Regeln, Quelle Kreisverwaltung MK. 

 

 

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