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1300 €-Coronaprämie steuerfrei und 2,8 % mehr Geld – für alle Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst in NRW

1300 €-Coronaprämie steuerfrei und 2,8 % mehr Geld – für alle Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst in NRW

2,8 Prozent mehr Gehalt und eine Einmalzahlung von 1300 Euro steuerfrei. Der neue Tarifvertrag der Länder mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2022 wird in NRW eins zu eins auf die Beamten übertragen.

Die Landesregierung hat am 5. Januar 22 gegenüber den Spitzengewerkschaften angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich. .

Im Details sieht das Tarifergebnis folgendermaßen aus:

  • Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang 2022 eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro
  • Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei
  • Am 1. Dezember 2022 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht
  • Die Entgelte von Auszubildenden, Praktikanten und Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro bzw. um 70 Euro im Gesundheitswesen angehoben
  • Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt
  • Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten wurde Folgendes vereinbart:

  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des generellen Tarifabschlusses
  • Bis zum 31. März 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro; Anwärterinnen und Anwärter erhalten 650 Euro.
  • Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.
  • Für Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (insbesondere durch die Erhöhung von Zulagen)

Sonderzahlungen oder einen Coronabonus ist aktuell für den öffentlichen Dienst der Länder geplant. So erhalten die Angestellten laut Tarifergebnis Anfang des Jahres eine Einmalzahlung von 1300 Euro. Bis Ende März gilt die Steuerbefreiung von Coronaboni. Bis dahin muss die Auszahlung durch die Arbeitgeber und Dienstherren erfolgen. Für Bund und Kommunen ist bisher keine Sonderzahlung in 2022 geplant.

Der Tarifvertrag über die einmalige Corona-Sonderzahlung gilt für die ca. 850.000 Tarifbeschäftigten der in der TdL vertretenen Länder. Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 (Tag der Tarifeinigung) bestanden hat und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestanden hat.

Quellen Land NRW / Öffentlicher Dienst.de

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