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Bundespolizei stoppt über Weihnachten mehrere Schleusungen auf der A44

Bundespolizei stoppt über Weihnachten mehrere Schleusungen auf der A44

Die Bundespolizei hat über die Feiertage zwei Schleusungen auf der Bundesautobahn A 44 beendet.

Auf dem Rastplatz Königsberg an der Bundesautobahn 44 wurde ein 32-jähriger Deutscher gestoppt. Er hatte einem Nepalesen und 3 Indern, die sich im laufenden Asylverfahren in Deutschland befanden oder als abgelehnte Asylbewerber geduldet wurden, unerlaubt die Einreise aus Belgien ermöglicht. Sie wurden angezeigt und danach aufgefordert, die Heimreise zu ihrem Wohnort antreten.

„Einen Tag später wurde an selber Stelle einem Russen das Handwerk gelegt“, berichtet der Polizeisprecher. Der 32-Jährige hatte einer 39-jährigen Russin mit ihren beiden Kindern und einem 21-jährigen Russen die unerlaubte Einreise von Belgien nach Deutschland ermöglicht. Sie waren auch bereits als Asylbewerber in Deutschland registriert gewesen.

Nach einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise wurde ihnen die Weiterfahrt ins Einzugsgebiet ihrer Ausländerämter erlaubt.

Gegen den Schleuser laufen zurzeit noch die Ermittlungen der Bundespolizei, ob er sich noch für weitere Schleusungen wird verantworten müssen.

Eine dritte Schleusungsfahrt wurde an der B56-N nahe den Niederlanden vereitelt: Bei der Fahrzeugkontrolle eines 24-jährigen Albaners flog auf, dass er zwei Landsmännern im Alter von 28- und 30-Jahren verholfen hatte, von den Niederlanden nach Deutschland einzureisen. „Beide geschleusten Personen hatten zwar albanische Reisepässe, aber die visumsfreie Aufenthaltszeit war überschritten worden. Auch das gebrauchte Schleusungsfahrzeug war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben und hatte somit keinen Versicherungsschutz“, berichtet die Bundespolizei.

Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen der Schleusung und Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz erstattet. Seine beiden Mitfahrer wurden wegen der unerlaubten Einreise angezeigt und mit einer Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Quelle: Bundespolizei

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