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Bundespolizei stoppt ĂŒber Weihnachten mehrere Schleusungen auf der A44

Bundespolizei stoppt ĂŒber Weihnachten mehrere Schleusungen auf der A44

Foto_Bundespolizei

Die Bundespolizei hat ĂŒber die Feiertage zwei Schleusungen auf der Bundesautobahn A 44 beendet.

Auf dem Rastplatz Königsberg an der Bundesautobahn 44 wurde ein 32-jÀhriger Deutscher gestoppt. Er hatte einem Nepalesen und 3 Indern, die sich im laufenden Asylverfahren in Deutschland befanden oder als abgelehnte Asylbewerber geduldet wurden, unerlaubt die Einreise aus Belgien ermöglicht. Sie wurden angezeigt und danach aufgefordert, die Heimreise zu ihrem Wohnort antreten.

„Einen Tag spĂ€ter wurde an selber Stelle einem Russen das Handwerk gelegt“, berichtet der Polizeisprecher. Der 32-JĂ€hrige hatte einer 39-jĂ€hrigen Russin mit ihren beiden Kindern und einem 21-jĂ€hrigen Russen die unerlaubte Einreise von Belgien nach Deutschland ermöglicht. Sie waren auch bereits als Asylbewerber in Deutschland registriert gewesen.

Nach einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise wurde ihnen die Weiterfahrt ins Einzugsgebiet ihrer AuslÀnderÀmter erlaubt.

Gegen den Schleuser laufen zurzeit noch die Ermittlungen der Bundespolizei, ob er sich noch fĂŒr weitere Schleusungen wird verantworten mĂŒssen.

Eine dritte Schleusungsfahrt wurde an der B56-N nahe den Niederlanden vereitelt: Bei der Fahrzeugkontrolle eines 24-jĂ€hrigen Albaners flog auf, dass er zwei LandsmĂ€nnern im Alter von 28- und 30-Jahren verholfen hatte, von den Niederlanden nach Deutschland einzureisen. „Beide geschleusten Personen hatten zwar albanische ReisepĂ€sse, aber die visumsfreie Aufenthaltszeit war ĂŒberschritten worden. Auch das gebrauchte Schleusungsfahrzeug war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben und hatte somit keinen Versicherungsschutz“, berichtet die Bundespolizei.

Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen der Schleusung und Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz erstattet. Seine beiden Mitfahrer wurden wegen der unerlaubten Einreise angezeigt und mit einer Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Quelle: Bundespolizei

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