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Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte nach Weihnachten zeichnen sich ab – Silvesterpartys nur eingeschränkt möglich

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte nach Weihnachten zeichnen sich ab – Silvesterpartys nur eingeschränkt möglich

Silvesterfestivitäten werden voraussichtlich auch in diesem Jahr nur sehr eingeschränkt stattfinden dürfen – auch bei ausschließlich geimpften und genesenen Besuchern.

Das zeichnet sich vor der Ministerpräsidentenkonferenz am morgigen Dienstag ab, 21. Dezember.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Vorsitzender der MPK, sagte am Montag im ARD-Morgenmagazin, dass es bei der Bund-Länder-Konferenz  auch wieder um Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich gehen werde. Nicht ausschließen wollte er, dass das auch für Geimpfte und Genesene gelten wird – allerdings erst nach den Weihnachtsfeiertagen. Konkret wären damit Silvesterfeiern betroffen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich im Deutschlandfunk zudem sicher, „dass Clubs und Disotheken schließen werden“. Auch für Geimpfte müssten Kontakte in Innenräumen generell reduziert werden, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen.

Mit einem Lockdown, in dem auch wieder Schulen und Kitas geschlossen würden, solle man nicht leichtfertig umgehen. Komplett ausgeschlossen ist auch das nicht.

Die Zahl der Neuinfektionen ist in NRW wieder leicht angestiegen, die Hospitalisierungsrate (schwere Covid-Verläufe) sinkt weiter. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz heute bei 213.

Leitindikatoren für Nordrhein-Westfalen
Datenstand 20.12.2021 – 00:00 Uhr (IfSG) bzw. 19.12.2021 – 12:15 Uhr (DIVI)

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz
gemäß IfSG1
Anteil COVID-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten
DIVI-Intensivregister2
7-Tage-Inzidenz
gemäß IfSG3

3,38

14,26 %

238,3
+1,2*

*Änderung gegenüber dem Datenstand vom Vortag

1 Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.

2 Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de). Eigene Berechnung LZG.NRW.

3 Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.

Laborbestätigte COVID-19-Fälle in NRW
Datenstand 20.12.2021 – 00:00 Uhr

Gemeldete Fälle
Aktuell infizierte Personen
Bislang genesene Personen
Verstorbene Personen

1.320.340
+2.639*

110.500**

1.190.100**

19.829
+7*

 

 

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