Weil der in Deutschland vorgeschriebene Impfschutz fehlte, hat die Bundespolizei am Mittwoch zwei Flugreisende bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle zurĂŒckgewiesen.
Ein tĂŒrkischer und ein brasilianischer Mann, die zu Besuchszwecken von Istanbul nach Deutschland einreisen wollten, musste die Einreise am DĂŒsseldorfer Flughafen verweigert werden. Sie wollten mit einem nicht anerkanntem Impfstoff („Sinovac“) ins Bundesgebiet einreisen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Drittstaatsangehörige bei der Einreise in die EuropĂ€ische Union u.a. vollstĂ€ndig nach den Empfehlungen der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur geimpft sein mĂŒssen. DarĂŒber hinaus mĂŒssen Drittstaatsangehörigen mit Blick auf die aktuellen pandemiebedingten ReisebeschrĂ€nkungen einen begrĂŒndeten Ausnahmetatbestand nachweisen können.
In den zurĂŒckliegenden 10 Tagen musste die Bundespolizei am Airport der Landeshauptstadt tĂ€glich mindestens eine Einreiseverweigerung wegen nicht anerkannter Impfstoffe aussprechen.
Die Bundespolizei bittet vor Reiseantritt das Vorhandensein der erforderlichen Einreisevoraussetzungen und Dokumente zu prĂŒfen.
Wichtige Informationen hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de sowie des AuswÀrtiges Amtes unter www.auswaertiges-amt.de veröffentlicht.
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