Weil der in Deutschland vorgeschriebene Impfschutz fehlte, hat die Bundespolizei am Mittwoch zwei Flugreisende bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle zurückgewiesen.
Ein türkischer und ein brasilianischer Mann, die zu Besuchszwecken von Istanbul nach Deutschland einreisen wollten, musste die Einreise am Düsseldorfer Flughafen verweigert werden. Sie wollten mit einem nicht anerkanntem Impfstoff („Sinovac“) ins Bundesgebiet einreisen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Drittstaatsangehörige bei der Einreise in die Europäische Union u.a. vollständig nach den Empfehlungen der Europäischen Arzneimittelagentur geimpft sein müssen. Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörigen mit Blick auf die aktuellen pandemiebedingten Reisebeschränkungen einen begründeten Ausnahmetatbestand nachweisen können.
In den zurückliegenden 10 Tagen musste die Bundespolizei am Airport der Landeshauptstadt täglich mindestens eine Einreiseverweigerung wegen nicht anerkannter Impfstoffe aussprechen.
Die Bundespolizei bittet vor Reiseantritt das Vorhandensein der erforderlichen Einreisevoraussetzungen und Dokumente zu prüfen.
Wichtige Informationen hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de sowie des Auswärtiges Amtes unter www.auswaertiges-amt.de veröffentlicht.
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