Auch für Nikolausbesuche gilt auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regel: Wandert der ehrwürdige weißbärtige Mann in rotem Mantel und mit Bischofsstab ausgestattet heute, am 6. Dezember, über ein unter 2G fallendes Gelände, dürfen Erwachsene und Heranwachsende ab 16 Jahren nicht zu ihm hin, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Daher müssen heute Nachmittag, wenn sich der Nikolaus auf dem Weihnachtsmarkt Lippstadt die Ehre gibt, ungeimpfte Eltern mit ihren Kindern aus der Ferne dem Rauschebartträger zuwinken. Oder, so kommentierten Lippstädter in einer Facebookgruppe zynisch: „Sie können ja auch ihre Kleinkinder allein auf den Weihnachtsmarkt schicken…“
Denn in Lippstadt ist das Weihnachtsmarktgelände eingezäunt, und der Nikolaus verteilt auf der Weihnachtsmarktbühne im Winterwald ab 16 Uhr seine kleinen Überraschungen. Und ausgenommen von der 2G-Regel, die am Eingang kontrolliert wird, sind neben per Attest vom Impfen befreite nur Genesene sowie Kinder bis einschließlich 15 Jahren.
Auf Weihnachtsmärkten, die nicht abgezäunt sind (das sind die meisten, so auch der in Unna), stellt sich ein solches Problem nicht. Denn die 2G-Regel muss dort an den Weihnachtsmarktständen eingehalten werden, nicht aber beim normalen Bummel durch die Fußgängerzone. Dies käme einer faktischen Ausgangssperre Ungeimpfter gleich.
Der Lippstädter Nikolausbesuch „nur für Kinder mit geimpften Eltern“ sorgt in den sozialen Medien indes für heftige Diskussionen: So würden schon Kleinkinder aufgrund eines Impfstatus ausgegrenzt, heißt es kritisch.
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