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4,7 Mio. € Landesförderung für Krankenhäuser in Unna, Schwerte und Lünen

4,7 Mio. € Landesförderung für Krankenhäuser in Unna, Schwerte und Lünen

Die  Landesregierung stellt den Krankenhäusern weitere 192 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung – 4,7 Mio. fließen in den Kreis Unna, konkret nach Unna, Lünen und Schwerte.

Das Geld wird im Rahmen eines Investitions-Sonderprogramms im Kontext der Corona-Pandemie bereitgestellt, ebenso wie im Jahr 2020, als bereits 750 Millionen Euro flossen.

 „Die Pandemie hat in besonderer Weise gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige, hochwertige und flächendeckende Krankenhausversorgung ist“, so die Schwerter Abgeordnete Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion. „Dank des großen Einsatzes aller Beteiligten in der Pandemie konnte durchgehend eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleistet werden.“

Susanne Schneider, FDP MdL (Foto Landtagsbüro Schneider)

Schneider weiter:

„Trotzdem gibt es teilweise noch strukturelle Probleme. Zur Behebung stellt die Landesregierung nun mit dem Sonderprogramm zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Damit können Krankenhäuser kleinere Umbauten, Erweiterungen, Modernisierungen oder die Beschaffung bisher fehlender Anlagegüter wie zum Beispiel medizinische Geräte finanzieren.“

Das Geld wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die Krankenhäuser in NRW verteilt, die im Krankenhausplan aufgenommen wurden. Insgesamt erhalten so 321 Krankenhäuser Fördermittel – sechs aus dem Kreis Unna. Die Förderbescheide sollen die Krankenhäuser noch in diesem Jahr erreichen.

Folgende Förderungen sind vorgesehen:

•             Lünen: Klinikum Westfalen (1.668.637,36 €), St.-Marien-Hospital (1.477.254,05 €),

•             Schwerte: Marienkrankenhaus Schwerte (464.390,75 € + 131.161,95 € für die Schützenstraße), Tagesklinik Schwerte (22.187,36 €),

•             Unna: Christliches Klinikum Unna (1.334.280,39 €), Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Königsborn (79.910,55 €).

Förderfähig sind insbesondere auch die Einrichtung von Isolierzimmern und Isolierstationen, die bauliche Umgestaltung von Stationen zum Abbau von doppelt vorgehaltenen Versorgungsstrukturen, die Anschaffung von medizinischen Geräten für die intensivmedizinische Versorgung oder von raumlufttechnischen Anlagen.

Quelle: Pressemitteilung Susanne Schneider MdL

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