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Wegen Totschlags verurteilt, ausgewiesen, wieder eingereist – 4 Jahre Rest-Haft

Wegen Totschlags verurteilt, ausgewiesen, wieder eingereist – 4 Jahre Rest-Haft

Zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe war ein 33-jähriger Bulgare im Mai 2012 vom Landgericht Dortmund verurteilt worden. Die Anklage: Totschlag. Sein Versuch, die Haft eigenmächtig auf 3 Jahre zu verkürzen, schlug fehl.

Am Sonntagnachmittag wurde der Mann am Dortmunder Airport bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Plovdiv/ Bulgarien vorstellig. Dabei flog auf: Es lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor.

Das Landgericht hatte den Mann wegen Totschlags im Mai 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im Juni 2015 war der Verurteilte in sein Heimatland abgeschoben worden – und reiste nun unerlaubt in die Bundesrepublik wieder ein. 

Und wurde erneut festgenommen, berichtet die Bundespolizei.. Bundespolizisten brachten den 33-Jährigen anschließend für 1.400 Tage in die Justizvollzugsanstalt.

Quelle Bundespolizei Dortmund

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