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Lärm bei offenen Fenstern – Dennoch kein Fördergeld für Luftfilter in Lüner Schulen

Lärm bei offenen Fenstern – Dennoch kein Fördergeld für Luftfilter in Lüner Schulen

Sobald man die Fenster öffnet, dröhnt Baulärm herein. Dennoch verweigert die Bezirksregierung Fördergeld für Luftfilter in Lüner Klassenräumen.

Die Stadt Lünen hatte einen Antrag auf Förderung für mobile Luftfilter gestellt, die in Klassenräumen aufgestellt werden sollten, in denen die Fenster aufgrund von Baulärm und Lärmbelästigung durch angrenzende Straßen nicht geöffnet werden können. Dieser Antrag wurde von der Bezirksregierung Arnsberg nun abgelehnt, teilte die Stadtverwaltung am Freitag (26. 11.) mit.

Sie hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, weil kein einziger schulischer Klassenraum die notwendigen Förderbedingungen für mobile Luftfilter aufweist. Das hatten sowohl interne als auch externe Gutachter bestätigt.

Förderfähig sind grundsätzlich nur Klassenräume, die vom Umweltbundesamt in die Kategorie 2 eingeteilt werden. Darunter fallen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, in denen es keine raumlufttechnischen Anlagen gibt oder in denen Fenster nur auf „Kipp“ zu öffnen sind.

Um dennoch eine Förderung zu erhalten, hatte die Stadt als Nachweis verschiedene Luftbilder und Lagepläne von betroffenen Schulen an die Bezirksregierung geschickt, aus denen hervorgeht, dass Schülerinnen und Schüler bei geöffnetem Fenster einer unverhältnismäßigen Lärmbelästigung ausgesetzt sind.

Insgesamt handelt es sich um 68 Räume. Laut Bezirksregierung würde diese Gegebenheit eine Förderung jedoch nicht rechtfertigen, da die Förderrichtlinie auf die bauliche Situation abstelle und nicht auf mögliche sonstige Belastungen wie Lärm.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Monaten erklärt, den Ländern für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Förderung mobiler Luftfilter gilt für die erwähnten Räume der Kategorie 2 mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, das heißt vor allem in Kindergärten und Grundschulen. Auf einen flächendeckenden Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Klassenzimmern wurde ausdrücklich verzichtet und keine Förderung von Geräten in den Räumen der Kategorie 1 ermöglicht.

Nach Auffassung des Umweltbundesamtes und des Robert Koch-Instituts (RKI) reichen mobile Luftfilter grundsätzlich nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel – zum Beispiel Viren – aus der Raumluft zu entfernen, weil die Luft lediglich gefiltert und nicht komplett ausgetauscht wird. Das heißt, dass Räume auch mit mobilen Luftfiltern regelmäßig gelüftet werden müssen.

Um dauerhaft geöffnete Fenster in der kälteren Jahreszeit zu vermeiden, hat die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen (ZGL) mobile CO2-Ampeln und Thermometer beschafft, die die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler an das regelmäßige Lüften erinnern. Diese Methode bleibt daher Mittel der Wahl, um vor potenziell infektiösen Aerosolen in Innenräumen zu schützen. 

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