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Museen im Märkischen Kreis führen ab Dienstag 2G-Regel ein

Museen im Märkischen Kreis führen ab Dienstag 2G-Regel ein

Wer die Museen besichtigen oder an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, muss an der Kasse den Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass kontrolliert. Beim Zugang zur Burg Altena über den Erlebnisaufzug findet ebenfalls eine Überprüfung der „2G“ statt. Während der Öffnungszeiten der Museen gilt die neue Regelung auf dem gesamten oberen Burghof. Das Burgrestaurant dürfen ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene besuchen.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, da diese regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Während des normalen Schulbetriebs gelten sie als „Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen“ und benötigen deshalb keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. In den Schulferien müssen Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren jedoch einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis bzw. einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen.

Für erwachsene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen können, findet die 3G-Regel-Anwendung. Sie haben einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Neben dem Museumsbesuch wird die neue Vorgabe erstmals bei den Veranstaltungen zum „Glanzlicht Burg Altena“ Anwendung finden. „2G“ gilt beim „Wintermezzo“ auf Burg Altena (26. bis 28. November) und bei den Führungen wie der Lichter- oder Nikolausführung.

Quelle Märkischer Kreis

 

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