Wie zu befürchten, hat die Geflügelpest nach Ostwestfalen nun auch den Kreis Soest erreicht. Das CVUA Westfalen hat an einem von zwei Standorten eines Geflügelbetriebes in Lippstadt-Dedinghausen den Nachweis von H5N1 bei Puten bestätigt.
„Rund 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken müssen vorsorglich getötet werden“, teilte der Kreis Soest am Sonntagnachmittag mit (22. 11.). „Außerdem ist im gesamten Soester Kreisgebiet ab sofort sämtliches Geflügel aufzustallen.“
Die entsprechende Tierseuchenverfügung wird am Montag, 22. November, im Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht.
Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss. Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Kreis Soest eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“; mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“; mindestens zehn Kilometer Radius) gebildet, die Teile von Lippstadt, Geseke, Erwitte, Anröchte und Rüthen betreffen.
Dem Veterinärdienst noch nicht bekannte Halter müssen ihre Tierbestände dem Veterinärdienst melden. Innerhalb der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände grundsätzlich nicht verbracht werden. Ausnahmen können genehmigt werden.
Der betroffene Geflügelhof betreibt auch einen Stall in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) nahe der Soester Kreisgrenze, für den der Ausbruch der Geflügelpest bereits Donnerstag bestätigt worden war. In diesem Zusammenhang betont Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest: „Alle Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, sämtliche
Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Betriebsfremde haben in Ställen nichts zu suchen.“ Der Leitende Kreisveterinärdirektor weist außerdem besonders auf folgende Maßnahmen hin:
Betreten des Stalls nur in sauberer Schutzkleidung
Wechsel der Schutzkleidung bei mehreren Ställen, vor allem an anderen Standorten
Saubere Desinfektionsmatten an Ein- und Ausgängen
Händewaschen
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Einrichtung und Gegenständen
Fahrzeug- und Gerätedesinfektion
Kontakt zu Wildvögeln verhindern
Die Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage, warnt Professor Dr. Wilfried Hopp. Er bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Soest dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Hintergrund
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent.
Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.
Quelle Kreisverwaltung Soest
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