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Ab wann gilt 2G? Warten auf neue Verordnung – Kommunen fordern: Auch Polizei muss kontrollieren

Ab wann gilt 2G? Warten auf neue Verordnung – Kommunen fordern: Auch Polizei muss kontrollieren

Bund und LĂ€nder haben zur EindĂ€mmung der Corona-Pandemie strengere Regeln vereinbart, unter anderem 2G (Zutritt nur noch fĂŒr Geimpfte und Genesene) fĂŒr zahlreiche Veranstaltungen und körpernahe Dienstleistungen ab einem bestimmten Hospitalisierungswert, der in NRW bereits erreicht ist.

Doch die neue Coronaschutzverordnung lĂ€sst auf sich warten. Die Landes-SPD forderte sie angesichts der „dramatischen Lage“ spĂ€testens bis Freitag ein (19. 11.), doch bis Samstagnachmittag lag sie noch nicht vor.

Dabei brauchen die Kommunen dringend Klarheit darĂŒber, in welchen Bereichen konkret sie die 2G-Regel ĂŒberwachen mĂŒssen – und wie das personell ĂŒberhaupt geschehen soll.

MinisterprĂ€sident Hendrik WĂŒst, CDU, nannte fĂŒr die strengere 2G-Regel am Mittwoch vor der Presse flĂ€chendeckend den gesamten Freizeitbereich, einschließlich Gastronomie, Fußballstadien und WeihnachtsmĂ€rkte. Auch körpernahe Dienstleistungen sollen nur noch von Geimpften und Genesenen in Anspruch genommen werden dĂŒrfen.

Auf den WeihnachtsmÀrkten, die schon geöffnet haben, darunter auch der in Unna, gelten aktuell unterschiedliche Vorgaben:

Das Unna-Marketing hĂ€lt sich gemĂ€ĂŸ der (noch) aktuellen Coronaschutzverordnung noch an 3G, lĂ€sst also auch negativ Getestete zu, wĂ€hrend die MĂ€rkte in LĂŒnen, Dortmund oder Hagen am Donnerstag direkt mit 2G starteten. In Dortmund gilt sogar schon seit Mittwoch, 17. 11., 2G fĂŒr eine Vielzahl stĂ€dtischer Freizeiteinrichtungen. HIER fassten wir die Unterschiede zusammen.

Umgesetzt und kontrolliert werden mĂŒssen die Regelungen durch die Kommunen, also die stĂ€dtischen und gemeindlichen OrdnungsĂ€mter. Dazu erklĂ€rte am Freitag der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des StĂ€dte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer: Das gehe nur mit UnterstĂŒtzung der Polizei.

„Die NRW-Kommunen begrĂŒĂŸen die Vereinbarungen von Bund und LĂ€ndern. Das Land muss sie nun noch rechtlich umsetzen. Die Lage ist dramatisch, umso mehr brauchen wir jetzt glasklare Regelungen und mĂŒssen sie konsequent anwenden.“

Die Mitarbeiter aus den Ordnungsdiensten der Kommunen wĂŒrden ihren Beitrag dazu leisten –

„- gemeinsam mit der Polizei. Die Belastung fĂŒr die Kolleginnen und Kollegen ist seit Monat immens. Seit Beginn der Pandemie arbeiten sie an der Belastungsgrenze. Umso dringender mĂŒssen wir jetzt schnell aus dieser Welle herauskommen. Das Arbeiten im Ausnahmezustand lĂ€sst sich nicht dauerhaft leisten.“

Neben Kontrollen brauche es in der Bevölkerung SolidaritĂ€t, Vorsicht und gegenseitige RĂŒcksichtnahme. „Ohne das wird es nicht reichen. Das Impfen ist und bleibt der SchlĂŒssel.“

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