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Hallenbad, Zoo, Museum: In Dortmund gilt im Freizeitbereich bereits 2G fĂŒr Erwachsene

Hallenbad, Zoo, Museum: In Dortmund gilt im Freizeitbereich bereits 2G fĂŒr Erwachsene

Dortmunder U - Archiv Redaktion

Zutritt zu stÀdtischen HallenbÀdern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nur noch mit 2G-Nachweis:

Wer in Dortmund eine stÀdtische Kultur-, Freizeit- oder Sporteinrichtung wie ein Museum, den Zoo oder ein Hallenbad besuchen möchte,  muss seit Mitte dieser Woche einen 2G-Nachweis (genesen oder geimpft) vorweisen. Die Inzidenz in Dortmund liegt momentan bei 191,6.

Die Inzidenzwerte in Dortmund sind innerhalb einer Woche von 128,9 auf 191,6 geklettert. Besonders besorgniserregend fĂŒr Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken: Die Inzidenz in der Altersgruppe der 40 bis 50-jĂ€hrigen und die ImpfdurchbrĂŒche bei Über-80-jĂ€hrigen.

„In der jungen Altergruppe von sechs bis zehn Jahren haben wir eine Inzidenz von rund 500, hier sind die KrankheitsverlĂ€ufe allerdings nicht schwerwiegend und eine Erkrankung bildet hĂ€ufig keine Symptome aus; bei den 40 bis 50-jĂ€hrigen ist das schon anders“, schildert Dr. Frank Renken. Der Inzidenzwert bei den Über-80-jĂ€hrigen sei ebenfalls bereits ĂŒber die 100 gestiegen. Daran ließe sich erkennen, dass der Impferfolg sechs Monate nach der Erstimpfung nachlĂ€sst und eine Booster-Impfung wichtig werde. Auch die KrankenhausfĂ€lle wĂŒrden in Zukunft noch deutlich ansteigen, meint Renken. „Wir haben jetzt schon Zahlen wie zu Hochzeiten der vierten Welle.“

Dr. Renkens Appell an alle Angehörigen von Menschen in Pflegeeinrichtungen lautet: „Lassen Sie sich vor Ihrem Besuch in der Pflegeeinrichtung testen, auch wenn Sie bereits geimpft und genesen sind.“ So könne der*die Angehörige eine unerkannte Infektion mit dem Coronavirus durch einen Impfdurchbruch feststellen.

2G fĂŒr Über-18-JĂ€hrige

Die hohen Inzidenzwerte und die Anzahl der ImpfdurchbrĂŒche sind GrĂŒnde genug fĂŒr Dortmunds Stadtspitze, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Ab Mittwoch, 17. November, gilt im gesamten Stadtgebiet die 2G-Regel (geimpft, genesen) fĂŒr stĂ€dtische Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Das hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am Dienstag, 16. November, beschlossen.

Den 2G-Nachweis benötigen alle Besucher ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, fĂŒr die nach wie vor die 3G-Regel gilt. Sie gelten durch Testungen in Schule und Kita als getestet. Schwangere sowie Menschen, denen aus Ă€rztlich bescheinigten GrĂŒnden eine Impfung nicht empfohlen wird, können mit einem entsprechenden Testnachweis die Angebote nutzen.

OberbĂŒrgermeister Westphal sprach sich darĂŒber hinaus fĂŒr eine generelle Maskenpflicht in FußgĂ€ngerzonen in Dortmund aus, die derzeit mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt und dann gegebenenfalls wieder eingefĂŒhrt wird. In den jeweiligen Kassenbereichen, in den Toilettenanlagen, in den TierhĂ€usern und beim Unterschreiten des Mindestabstandes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.

Die 2G-Regel in Dortmund gilt seit Mittwoch, 17. November, in folgenden Einrichtungen:

Ausgeschlossen von der 2G-Regel sind Bildungseinrichtungen wie VHS, Musikschule, Bibliothek oder das Stadtarchiv. Die stĂ€dtischen Sportanlagen – unter anderem Sporthallen und SportplĂ€tze – sind ebenfalls nicht betroffen. Am Donnerstag, 18. November, eröffnete die Dortmunder Weihnachtsstadt. Auch hier gilt die 2G-Regel.

Regelung kommt bald fĂŒr ganz NRW

Nordrhein-Westfalens MinisterprĂ€sident Hendrik WĂŒst hat bereits angekĂŒndigt, kurzfrstig 2G flĂ€chendeckend im Freizeitbereich einzufĂŒhren. Dies sei einschließlich fĂŒr Gastronomie und WeihnachtsmĂ€rkten zu verstehen. Ein sogenanntes 2G-plus (genesen oder geimpft plus getestet) wird es zum Beispiel bei Karnevalsfeiern geben.

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