2G, 3G, Eingangskontrollen, Stichpunktkontrollen – widersprüchliche Behauptungen kursieren bezüglich der Coronabestimmungen auf den jetzt startenden Weihnachtsmärkten.
Den Anfang machte am 15. November um 17 Uhr die Hellwegstadt Unna, es folgen am Donnerstag Dortmund, Hagen und Lünen und ab der kommenden Woche weitere Städte wie Soest.
Weihnachtsmarkt Unna (ab 15. 11. 2021):
Hier erstreckt sich der Weihnachtsmarkt vom Alten Markt über die Bahnhofstraße und wird dort mit der Krippe abgeschlossen bzw. eingeleitet. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW sind 3G-Kontrollen an Eingangsbereichen für „Großveranstaltungen“ vorgeschrieben, bei denen sich ab 2500 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig auf dem Gelände befinden.
Diese Definition von Großveranstaltung trifft auf den Weihnachtsmarkt Unna nicht zu, sagte uns Daniela Guidara vom Unna-Marketing. Daher muss das Gelände nicht umzäunt werden. Mit all den Seitenstraßen, die zum Markt und zur Bahnhofstraße führen, wäre das auch kaum praktikabel.
Der Weihnachtsmarkt Unna fällt unter die Veranstaltungen mit 3G-Regelung, welche „stichprobenartig“ zu kontrollieren sind. Nun halten sich aber natürlich auch unabhängig vom Event „Weihnachtsmarkt“ zahlreich Menschen in der Fußgängerzone auf, um z. B. einzukaufen, zur Arbeit zu gehen oder schlicht, weil sie dort wohnen. Und für alle diese Menschen gilt keine 3G-Regel.
Daher werden die stichpunktartigen Kontrollen an den Weihnachtsmarktständen vorgenommen, sagt Guidara.
Heißt: Wer sich z. B. an den Glühweinstand begibt und dort sein Getränk genießt, sollte seinen Nachweis griffbereit haben: voll geimpft, immunisiert durch überstandene Infektion oder tagesaktueller negativer Test. Ein Bürgertest pro Woche ist seit Samstag für jeden Bürger wieder kostenlos, allerdings gelten die Tests nicht mehr 48, sondern nur noch 24 Stunden.
Weihnachtsmarkt Dortmund, Lünen, Hagen (ab 18. 11. 2021) und alle Folgenden:
Geplant sind überall 3G-Stichprobenkontrollen direkt an den Ständen – wie in Unna -, doch ist etwa das Großevent in Dortmund aktuell wieder in die Diskussion geraten, da OB Westphal vorigen Dienstag einen Vorstoß für 2G unternahm. Dass nur noch Geimpfte und Genesene den Weihnachtsmarkt besuchen dürfen, sei aber nur in landesweiter Abstimmung sinnvoll, so Westphal, ansonsten würden Menschen, die mit der 2G-Regel nicht einverstanden sind, kurzerhand nach Bochum, Essen o. ä. ausweichen. Auch in anderen größeren Städten, etwa Lünen, ist noch nicht final entschieden, ob nun 3G oder 2G gilt. Die Beratungen laufen noch.
Generell droht bei Verstößen gegen die 3G- oder 2G-Regel ein empfindliches Bußgeld: Wer keinen der erforderlichen Nachweise am Weihnachtsmarktstand erbringen kann, muss mit 250 Euro Strafe rechnen.
Kommentare