Seit Freitagnachmittag herrscht in der Kreisstadt Unna Rummel rund ums Rathaus – der letzte Tag ist traditionell der Montag, und der fĂ€llt in diesem Jahr auf Allerheiligen.
Am heutigen stillen Feiertag gelten besondere Regeln, die auch den Kirmesbetrieb an diesem Tag einschrÀnken.
Wie das Unna-Marketing in seiner AnkĂŒndigung zur Kirmes (hier eine Fotogalerie und Lesermeinungen) schon schrieb, weichen die Ăffnungszeiten am Allerheiligentag von den anderen Kirmestagen ab. Erst um 18 Uhr dĂŒrfen die FahrgeschĂ€fte und auch StĂ€nde öffnen, damit beschrĂ€nkt sich das Kirmestreiben heute auf vier Stunden am Abend.Â
Von 5 bis 18 Uhr sind folgende Veranstaltungen und der Betrieb folgender Einrichtungen verboten:
- MĂ€rkte und gewerbliche Ausstellungen
- Sportliche Veranstaltungen
- Zirkusveranstaltungen und Volksfeste
- Spielhallen, Spielbanken und WettbĂŒros
- Freizeitanlagen, wenn dort âtĂ€nzerische oder artistische Darbietungen angeboten werdenâ.
- Musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in GaststÀtten und in NebenrÀumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen. Es gilt ein Tanzverbot.
Die wenigen zulĂ€ssigen Veranstaltungen mĂŒssen „religiöser oder weihevoller Art“ sein oder sonstigen ernsten Charakter haben, der dem besonderen Wesen dieses Feiertags entspricht. Daher sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste TheaterauffĂŒhrungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfĂŒllen und gerade an diesem Tag aufgefĂŒhrt werden sollen.
Die gleichen EinschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr Totensonntag.
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