Seit Freitagnachmittag herrscht in der Kreisstadt Unna Rummel rund ums Rathaus – der letzte Tag ist traditionell der Montag, und der fällt in diesem Jahr auf Allerheiligen.
Am heutigen stillen Feiertag gelten besondere Regeln, die auch den Kirmesbetrieb an diesem Tag einschränken.
Wie das Unna-Marketing in seiner Ankündigung zur Kirmes (hier eine Fotogalerie und Lesermeinungen) schon schrieb, weichen die Öffnungszeiten am Allerheiligentag von den anderen Kirmestagen ab. Erst um 18 Uhr dürfen die Fahrgeschäfte und auch Stände öffnen, damit beschränkt sich das Kirmestreiben heute auf vier Stunden am Abend.
Von 5 bis 18 Uhr sind folgende Veranstaltungen und der Betrieb folgender Einrichtungen verboten:
- Märkte und gewerbliche Ausstellungen
- Sportliche Veranstaltungen
- Zirkusveranstaltungen und Volksfeste
- Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros
- Freizeitanlagen, wenn dort „tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden“.
- Musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen. Es gilt ein Tanzverbot.
Die wenigen zulässigen Veranstaltungen müssen „religiöser oder weihevoller Art“ sein oder sonstigen ernsten Charakter haben, der dem besonderen Wesen dieses Feiertags entspricht. Daher sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.
Die gleichen Einschränkungen gelten auch für Totensonntag.
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