Einige Halloween-Fans mögen tatsächlich glauben, das Werfen mit Eiern sei legal, wenn es durch die Aufforderung „Süßes oder Saures!“ angekündigt wurde – dadurch bekomme ja jeder Hausbesitzer die Möglichkeit, die Eierwürfe abzuwenden, indem er Süßes verteilt. Diese seltsame Logik ist aber natürlich ein Fehlschluss.

  • Selbst dann, wenn der Spruch als Warnung zählen würde, wäre das Erpressung.
  • Bei Eierwürfen an Fassaden handelt es sich genauso wie bei Farbschmierereien, Steinewürfen etc. mindestens um Ordnungswidrigkeiten. 
  • Zu Straftaten werden diese, wenn etwas kaputt geht – wenn z. B. ein Fenster zersplittert oder die Fassade beschädigt wird.
  • Für Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere kleine Geldbeträge fällig, wenn der Hausbesitzer die Polizei ruft und die Eierwerfer erwischt werden. Es kann auch sein, dass ihnen die Kosten für die Reinigung des Hauses in Rechnung gestellt werden.
  • Wird etwas am Haus beschädigt, geht beim Eierwerfen etwa ein Fenster zu Bruch, wird aus der Ordnungswidrigkeit Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Es droht also ein Verfahren, das eine höhere Geldbuße nach sich ziehen kann. (Quelle: https://www.helpster.de/)