Die einen feierten ungemein kreativ und ausgenommen fröhlich – wie das fantasievolle „Grusel Gewusel“ in Lünen-Brambauer oder das „House of Horror“ in Unna-Massen an der Buderusstraße beweist.
Unsere Leserin Konstantina Aptidou schickte uns am Sonntagabend Bilder von dem aufwändig herausgeputzten „Horror-Haus“, das vor allem nach Einbruch der Dunkelheit wirkte wie aus einem Fantasy-Horrorspektakel entsprungen.
Ein anderes Grusel-Haus zog am Rehfeuters Kamp in Unna die Blicke auf sich.
Leider nutzten manche Zeitgenossen die zurückliegende Halloweennacht hingegen eher dazu, sich auf Kosten anderer auszutoben.
So hatte die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November im Vorfeld schon die Kreispolizei Unna mit mahnenden Worten auf den Plan gerufen: Spaß ist gut an Halloween, aber er hat Grenzen.
Entsprechend bekam auch unsere Redaktion noch am Halloweenabend – neben Fotos von tollen „Horror-Häusern“ wie an der Buderusstraße in Massen – die ersten nicht so schönen Meldungen.
So berichteten zwei Leserinnen aus Königsborn über ohrenbetäubend laute Knallerei (offenbar mit sogenannten „Polenböllern“), einer Leserin wurde die gefüllte Bonbonschale – Bonbons plus Schale – vor der Haustür weg gestohlen. Und mehrere User auf Facebook monierten erste leidige Eierwürfe an Gebäudefassaden.
Ziel einer solchen Attacke wurde auch eine Familie im Unnaer Süden (Name der Redaktion bekannt), deren frisch gestrichenes Haus inklusive der Fenster in der Nacht mit rohen Eiern beworfen wurde. Die Beschwerung entdeckte die Familie am heutigen Morgen. Ob noch weitere Häuser in der Nachbarschaft betroffen waren, war zunächst noch nicht klar.
Eierwürfe können teuer werden!
Einige Halloween-Fans mögen tatsächlich glauben, das Werfen mit Eiern sei legal, wenn es durch die Aufforderung „Süßes oder Saures!“ angekündigt wurde – dadurch bekomme ja jeder Hausbesitzer die Möglichkeit, die Eierwürfe abzuwenden, indem er Süßes verteilt. Diese seltsame Logik ist aber natürlich ein Fehlschluss.
- Selbst dann, wenn der Spruch als Warnung zählen würde, wäre das Erpressung.
- Bei Eierwürfen an Fassaden handelt es sich genauso wie bei Farbschmierereien, Steinewürfen etc. mindestens um Ordnungswidrigkeiten.
- Zu Straftaten werden diese, wenn etwas kaputt geht – wenn z. B. ein Fenster zersplittert oder die Fassade beschädigt wird.
- Für Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere kleine Geldbeträge fällig, wenn der Hausbesitzer die Polizei ruft und die Eierwerfer erwischt werden. Es kann auch sein, dass ihnen die Kosten für die Reinigung des Hauses in Rechnung gestellt werden.
- Wird etwas am Haus beschädigt, geht beim Eierwerfen etwa ein Fenster zu Bruch, wird aus der Ordnungswidrigkeit Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Es droht also ein Verfahren, das eine höhere Geldbuße nach sich ziehen kann. (Quelle: https://www.helpster.de/)
Kommentare
Bei uns wurde auch die Schale mit Süßigkeit komplett geklaut!!
Danke dafür, das ist jetzt das zweite mal, ich werde nichts mehr rausstellen!!!
Da will man nett sein und dann dowas
Das ist wirklich total ärgerlich und schade, Frau Ernst. 🙁 Dass Sie daraus Ihre Konsequenzen ziehen, ist nur verständlich.