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2 Gradierwerke für Kurpark Königsborn: 1,25 Mio. € Kosten – 125.000 € soll die Stadt zahlen

2 Gradierwerke für Kurpark Königsborn: 1,25 Mio. € Kosten – 125.000 € soll die Stadt zahlen

Zwei Gradierwerke im Kurpark Königsborn, durch einen Wasserkanal miteinander verbunden. Für dieses ehrgeizige Projekt unternimmt der wiedergegründete Förderverein Kurpark Unna-Königsborn e.V. jetzt einen ernsthaften Vorstoß.  Er möchte dafür auch Geld aus der Stadtkasse: 125.000 Euro.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr steht der Antrag heute (27. Oktober) auf der Tagesordnung.

Demnach beantragt der – nach damaliger Auflösung in diesem Jahr wiedergegründete – Kurpark-Förderverein die Errichtung und den Betrieb zweier mit einem Wasserkanal verbundener Gradierwerke. Unterstützung erwartet der Verein durch eine Förderung des Landes NRW und der NRW.Stiftung.

Zur Finanzierung heißt es in der Vorlage:

„Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf rd. 1,25 Mio. Euro (brutto). Eingeplant ist eine Förderung durch das Land NRW und die NRW.Stiftung sowie das Einwerben weiterer Spenden. Zur Umsetzung des Projektes ist eine Unterstützung der Kreisstadt Unna im Rahmen eines einmaligen investiven Zuschusses an den Förderverein Kurpark Königsborn e.V .in Höhe von 125.000 Euro vorgesehen.“

 

Wegen der „besonderen Bedeutung des Projektes für den Kurpark und den Stadtteil Königsborn, aber auch für die gesamte Stadt und die Region“ wurden von der Verwaltung mit allen Beteiligten zielgerichtete Gespräche und Verhandlungen geführt, um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, heißt es in der Vorlage.

Zu diesem Zweck soll die vertragliche Umsetzung des Projekts „Gradierwerke“ mit dem in der Anlage beigefügten Nutzungs- und Überlassungsvertrag erfolgen. Der vorliegende Entwurf wurde mit dem Vorsitzenden des Fördervereins Kurpark Unna-Königsborn e.V. einvernehmlich abgestimmt.

Dem Vertragsentwurf liegen auch entsprechen Lagepläne und Bauansichten bei, denen Planungen für den Standort und die zu errichtenden Bauten entnommen werden können.

Wesentliche Regelungen des Vertrags sind:

–          Die Grundstücksflächen werden unentgeltlich überlassen.

–          Der Verein trägt die auf die Gradierwerke und den Verbindungskanal entfallenden Bau- und Betriebskosten.

–          Das Vertragsverhältnis endet automatisch bei Aufgabe, Zerstörung (ohne anschließenden Neubau) sowie Auflösung, Insolvenz oder Zwangsverwaltung des Vereins.

–          Die Stadt hat ein Kündigungsrecht bei Verletzung des Vertrages, vertragswidrigem Gebrauch und für den Fall, dass das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird; im letzten Fall kann eine Kündigung erst nach der vom Fördergeber geforderten Mindestlaufzeit des Vertrages ausgesprochen werden (Förderungsvoraussetzung).

–          Das dem Verein zustehende Nutzungsrecht und die ihm obliegende Unterhaltungspflicht an den Gradierwerken nebst Verbindungskanal würde durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im städtischen Grundbuch gesichert. Der Verein übergibt der Stadt bei Abschluss des Vertrages eine Löschungsbewilligung, von der bei Beendigung des Vertrages Gebrauch gemacht werden kann.

–          Bei Beendigung des Vertrages geht die Unterhaltung der Gradierwerke nebst Verbindungskanal automatisch auf die Kreisstadt Unna über.

–          Die Unterhaltung der im Zusammenhang mit dem Bau der Gradierwerke zusätzlich befestigten Flächen sowie Wege obliegt der Stadt; ebenso übernimmt die Stadt die Reinigung der oberirdischen Wasserführung des Verbindungskanals.

Aufgrund der gesetzlich geregelten Kostenbefreiung entstehen für die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch der Stadt keine Kosten.

Dadurch, dass der Kurparkverein die auf die Gradierwerke und den Verbindungskanal entfallenden Betriebskosten trägt, entstehen der Stadt keine diesbezüglichen Kosten. Die Unterhaltung der Wege und sonstigen befestigten Flächen sowie die Reinigung der oberirdischen Wasserführung erfolgt im Rahmen der Kurparkpflege.

 

Die Finanzierung erfolge aus „liquiden Mitteln aus einer ehemaligen Schuldendiensthilfe (Endbestand 125.093,12 Euro) der einstigen Klöckner-Werke AG“.

 

Die geplante Umsetzung der Maßnahme kann den angehängten Unterlagen entnommen werden. Der genaue Standort der Gradierwerke wird im weiteren Verfahren geklärt. Es wird seitens der Kreisstadt Unna auf eine Lösung hingearbeitet, die nach Möglichkeit nicht in den Baumbestand eingreift, bzw. bei der unvermeidliche Eingriffe kompensiert werden.

In dem Zusammenhang beabsichtigt der Verein – in Kooperation mit der Lebenszentrum Königsborn gemeinnützige GmbH – den Betrieb eines Inklusionscafés im Friedrichsborn und dem Salzsiedehaus (siehe Anlage 1). Dies soll auch zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der sozialen Kontrolle in diesem Teil des Kurparks beitragen.

Beschlussvorlage für den Stadtrat:

Der Rat der Kreisstadt Unna

  1. begrüßt das Vorhaben des Förderverein Kurpark Unna-Königsborn e.V. im Hinblick auf Einrichtung und Betrieb von zwei Gradierwerken auf einer städtischen Fläche im Kurpark,
  2. beschließt, das Vorhaben außerplanmäßig mit einem einmaligen investiven Zuschuss in Höhe von 125.093,12 Euro an den Förderverein Kurpark Unna-Königsborn e.V. zu unterstützen,
  3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Förderverein Kurpark Unna-Königsborn e.V. den in der Anlage im Entwurf beigefügten Nutzungs- und Überlassungsvertrag abzuschließen.

 

 

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