Ab Samstag darf die Maske auch in Pflegeheimen fallen – bei den dort untergebrachten Menschen.
„Die anhaltend sinkende Tendenz bei den Infektionszahlen und die hohen Impfquoten bei Beschäftigten und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen ab 4. Juni 2022 weitere Öffnungsschritte“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium.
- So entfallen auch die Maskenpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Bewohner sowie die Abstandsempfehlungen.
- Für Besucher reicht künftig eine medizinische Maske aus, die nur noch in Eingangsbereichen und Fluren zu tragen ist.
- Ebenso entfällt für Besucher das sogenannte Kurzscreening, die Abfrage von Symptomen wie Husten und Schnupfen und die Temperaturmessung.
- Die Testpflicht bleibt für sie zunächst erhalten.
Das Gesundheitsministerium darüber hinaus ausdrücklich klar, dass Sommerfeste und gemeinschaftliche Veranstaltungen in den Pflegeeinrichtungen nicht nur zulässig, sondern erwünscht sind. Das seien „wichtige und deutliche Schritte in Richtung einer lang vermissten Normalität“.
Kommentare