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Obdachlosen krankenhausreif getreten: Polizeibekannter Gewalttäter durch Blut an Schuhen gefasst und (erst) jetzt in Haft

Obdachlosen krankenhausreif getreten: Polizeibekannter Gewalttäter durch Blut an Schuhen gefasst und (erst) jetzt in Haft

Er „musste erst“ einen Wohnsitzlosen buchstäblich krankenhausreif treten, bevor er schlussendlich hinter Gitter wanderte.

Ein etwas weiter schweifender Ausblick über NRW an dieser Stelle, um einmal exemplarisch darzustellen, was „passieren muss“, damit ein polizeibekannter Gewalttäter zumindest eine Zeitlang weggesperrt wird – damit also „ausreichende Haftgründe“ vorliegen.

Am Mittwochnachmittag (25. 5.) fanden alarmierte Bundespolizeibeamte am Busbahnhof vor dem Kölner Hauptbahnhof auf einen 61-jährigen Mann, der stark am Kopf blutete und nicht ansprechbar war.

Zeugen, die bereits einen Notruf abgesetzt hatten, schilderten, dass sich der Mann zunächst Essen an der Obdachlosenausgabe geholt hatte. Sodann nahm er seine Mahlzeit auf dem Boden sitzend zu sich.

Plötzlich sei ein weiterer Mann  höchst aggressiv auf den Obdachlosen zugegangen – und habe ihn völlig unvermittelt und mit äußerster Brutalität gezielt mehrfach gegen den Kopf getreten.

Nachdem die Zeugen weitere Tritte verhindern konnten, flüchtete der Gewalttäter. Bundespolizisten konnten ihn aufgrund guter Beschreibung kurz danach ergreifen. An den Schuhen und an den Händen des 26-jährigen ebenfalls Wohnungslosen klebte Blut.

Ein Alkoholtest auf der Wache ergab 1,6 Promille. Und nach Abgleich seiner Daten im Fahndungssystem stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich bei dem Polen um einen sattsam bekannten Gewalttäter handelte: Schon mehrfach hatte er sich wegen teils schwerer Gewaltdelikte, auch gegen Vollstreckungsbeamte, verantworten müssen.

Aufgrund Flucht- und Wiederholungsgefahr wurde der 26-Jährige nunmehr wegen gefährlicher Körperverletzung einem Richter vorgeführt, der sich der Beweislast anschloss und eine Haftstrafe anordnete.

Das 61-jährige Opfer des Täters wurde wegen der Schwere der Kopfverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert und wird weiterhin stationär behandelt.

Quelle Bundespolizei

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