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Weiter Pflicht zur Maske im ÖPNV, Testpflicht für Klinik- und Heimbesucher: Coronaschutzverordnung erneut verlängert

Weiter Pflicht zur Maske im ÖPNV, Testpflicht für Klinik- und Heimbesucher:  Coronaschutzverordnung erneut verlängert

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu Bundesregelungen vorerst bestehen: 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung bis zum 23. Juni 2022 verlängert. Die bisher gültigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes werden somit unverändert fortgeführt. Alle bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht gelten auch in Nordrhein-Westfalen.

Damit gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:

  • Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
  • Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem vonBesuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
  • In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Quelle Land NRW

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