In der Vergangenheit nutzten insbesondere jugendliche Intensivtäter günstige Tatgelegenheiten im Innenstadtbereich für Eigentumsdelikte, darunter auch Raubstraftaten. In diesem Kontext kam es auch zu einer Häufung von Körperverletzungen. In den meisten Fällen agierten die Täter in Gruppen und tageszeitunabhängig.
Um weitere Straftaten zu verhindern, mögliche Täter und Täterstrukturen zu erhellen, ordnet der Polizeipräsident eine strategische Fahndung für die Innenstadt an. Die Maßnahmen starten am 1. April und sind zunächst für 28 Tage angesetzt. Sie betreffen den Innenstadtbereich innerhalb des Wallrings sowie den Bereich des Dortmunder U.
Auch ein kleiner Abschnitt der Bornstraße sowie anliegende Nebenstraßen, die an den Wallring angrenzen werden in die Kontrollmaßnahmen miteinbezogen.
Die angeordnete strategische Fahndung ermöglicht auf Basis des Polizeigesetzes, Personen ohne konkreten Verdacht anzuhalten, nach ihrer Identität zu befragen sowie Fahrzeuge und mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen. Dadurch können potentielle Täter frühzeitig festgestellt und daran gehindert werden, Straftaten zu begehen.
Lange dazu:
„Ab diesem Wochenende fällt in NRW ein Großteil der einschränkenden Corona-Maßnahmen weg. Traditionell könnte die Dortmunder Innenstadt dann wieder ein überregionaler, stark frequentierter Anziehungspunkt für Kundinnen und Kunden des Einzelhandels und Gastronomie sein.
Nach einer langen Zeit der Einschränkungen freuen wir uns alle auf die wieder erlangte Freiheit. Wir werden alles daran setzen, dass diese herbeigesehnte Normalität nicht von Straftätern ausgenutzt wird. Wir werden so ein Verhalten nicht tolerieren.“
Deshalb habe er die strategische Fahndung angeordnet, „um all denen ein klares Signal zu senden, die hier Straftaten begehen wollen. Mit der Anordnung der strategischen Fahndung nehmen wir unseren Auftrag wahr alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen um alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen“ betont Gregor Lange.
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