Vom 15. November bis zum 23. Dezember war das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an 26 Bahnhöfen in NRW per Allgemeinverfügung der Bundespolizei verboten.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Münster galt die Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe in Bielefeld, Hamm und Münster.
Insgesamt stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Münster im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung an den drei Bahnhöfen insgesamt -57- gefährliche Gegenstände fest.
Diese verteilten sich auf die einzelnen Bahnhöfe wie folgt:
Bielefeld: -12- davon
5 Messer, 4 Tierabwehrsprays, 1 Teleskopschlagstock, 2 Scheren
Hamm: -20- davon
10 Messer, 5 Tierabwehrsprays, 5 Schraubenzieher
Münster: -25- davon
15 Messer, 4 Tierabwehrsprays, 2 Spielzeugpistolen, 1 CO2 – Waffe, 1 Soft-Air-Waffe, 1 Teleskopschlagstock, 1 Kubotan
Erfreulicherweise, so die Bundespolizei, hätten die Verstöße im Laufe der Allgemeinverfügung abgenommen. Es wurden immer weniger gefährliche Gegenstände festgestellt. Der präventive Effekt der Allgemeinverfügung habe sich im Laufe der Allgemeinverfügung zusehends verstärkt.
Vom Silvestermorgen um 6 Uhr bis zum Neujahrstag um 10:00 Uhr hat die Bundespolizei erneut ein Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für die Hauptbahnhöfe in Bielefeld, Hamm und Münster sowie für 15 weitere Bahnhöfe in NRW erlassen.
Die Allgemeinverfügung an Silvester und Neujahr dient der Erhöhung der Sicherheit im Silvesterreiseverkehr an den Bahnhöfen in Bielefeld, Hamm und Münster sowie als Gefahrenfilter für die regionalen Silvesterfeiern.
Das Mitführverbot umfasst Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen und Begriffsbestimmungen können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und wird zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingestellt werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Quelle Bundespolizei
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