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Schwert mit „verfassungswidrigen Kennzeichen“ sichergestellt

Schwert mit „verfassungswidrigen Kennzeichen“ sichergestellt

Mit einem Schwert wanderte ein junger Mann gestern Nachmittag (1. Juli) durch den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Das brachte ihm gleich doppelten Ärger ein.

Eine Allgemeinverfügung regelt während der EM das Verbot von Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof. Daher informierten Mitarbeiter der Bahn die Bundespolizei gegen 17 Uhr darüber, dass sich ein Mann mit einem Schwert im Hauptbahnhof aufhielt.

Die Bundespolizisten trafen dann auch einen 19-Jährigen an, der ein ca. 1,5 Meter langes Schwert mit sich führte.

Der Schwertträger übergab es den Beamten freiwillig. Es handelte es sich um ein ungeschliffenes Schwert, das im Sinne des Waffengesetzes eine Hieb- und Stoßwaffe darstellt. Das Führen dieser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zudem wies das Parierelement Ähnlichkeiten mit einem Hakenkreuz auf“,

erläutert ein Bundespolizeisprecher.

Als die Einsatzkräfte den Deutschen aus Groß-Bieberau (Hessen) mit dem Sachverhalt konfrontierten, erwiderte er, dass ihm diese Ähnlichkeiten nicht bekannt gewesen seien. Er versicherte,  dass er das Element umarbeiten lassen würde, sollte er es zurückerhalten.

Zunächst wurde das Corpus Delicti sichergestellt.

Die Bundespolizisten verwarnten den jungen Mann bezüglich des sichergestellten Schwerts und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.

– Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.

Quelle Bundespolizei Gelsenkirchen

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