Schwerpunktkontrolle von Polizei, Ordnungsamt und DSW21 am Montag (29.11.2021) in der Dortmunder Innenstadt und in Stadtbahnanlagen. Die große Mehrheit, so die Bilanz der Behörden, nimmt den Infektionsschutz ernst.
Allerdings wurden ei der Überprüfung von insgesamt 2204 Personen auch 203 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt (Maskenpflicht, 2G, 3G). Die Polizei sprach 16 Platzverweise aus.
„Anlass für die Kontrollen sind mehr als 100.000 Tote in Folge einer Covid19-Infektion, rasant steigende Infektionszahlen und die übermäßige Beanspruchung der Intensivstationen in Deutschland – sowie die Erkenntnis, dass es immer noch Bürgerinnen und Bürger gibt, die vorgeben, von der 2G- und der 3G-Regel oder einer Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in der Innenstadt nichts zu wissen oder die Vorschriften ablehnen.“ So betont es die Polizei in ihrer Bilanz.
Polizeipräsident Gregor Lange: „Auch wenn es nur eine Minderheit ist, die den Infektionsschutz missachtet: Das Virus braucht genau diese Minderheit, um sich weiter ausbreiten zu können. Wir werden deshalb diese Einsätze wiederholen.“
Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst sind derzeit täglich in der Innenstadt im Einsatz, um auf den Infektionsschutz hinzuweisen und Verstöße zu ahnden. Die Kontrollen im Nahverkehr erfolgen zusätzlich.
Die Polizei schildert ihren Eindruck wie folgt:
„Bei Maskenpflicht-Kontrollen am Montagabend auf dem Westenhellweg wurde leider auch deutlich, dass immer noch zu viele Passanten den Infektionsschutz ignorieren.
Die Gründe oder auch Ausreden fielen nach Ansprache durch die Polizei unterschiedlich aus:
„Habe ich nicht gewusst“, „Ich rauche doch“, „Ich muss telefonieren“, „Ich habe ein Foto gemacht“, „Ich musste meine Face-ID löschen“, „Ich habe Cola im Gesicht“, „Ich komme aus Essen“ oder „Ich komme aus Hagen“ hörte die Polizei im dichten Gedränge, um nur einige Beispiele zu nennen.
So individuell diese Gründe auch sind: Gerade im Nahverkehr und an allen Orten, wo sich viele Menschen aufhalten und teilweise Schulter an Schulter stehen, ist besondere Vorsicht geboten“, appelliert die Behörde
Informationen zum Coronavirus und zu den Infektionsschutzregeln in Dortmund finden Sie hier: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/haeufig_gestellte_fragen_2/index.html
Folgende Bußgeldhöhen sind nach den Bußgeldrichtlinien vorgesehen: Verstöße gegen die Maskenpflicht — 150 EUR. Dies gilt für Maskenpflichtverstöße
- in den öffentlichen Verkehrsmitteln - im Bereich der unterirdischen Haltestellen/Stadtbahnanlagen - in den von der Stadt verfügten Bereiche (Osten-/Westenhellweg, Weihnachtsmarktfläche und sämtliche Wochenmarktflächen)
3G-Pflicht im ÖPNV — 250 EUR
2G-Pflicht auf der Weihnachtsmarktfläche — 250 EUR
Weitere Informationen über die Höhe von Bußgeldern nach Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in NRW finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211123_bussgeldkatalog_landesvoen_ab_24.11.2021.pdf
Kommentare