Die SOKO Tierschutz, die im März und Juli zwei Tierschutzskandale in Schlachthöfen um Norkreis Unna aufgedeckt hat, meldet sich mit einer ernüchterten Bilanz zu Wort.
„Anfang September hatten wir bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die deutschen Behörden in Bezug auf den Tierschutz und amtliche Kontrollen in Selm und in Werne eingelegt. Letzte Woche haben wir die Antwort erhalten, die so viel bedeutet wie: Im Zweifel gegen den Tierschutz … Oder wie es die Kommission ausdrückt:
„Bei der Entscheidung, welchen Beschwerden nachgegangen werden soll, [steht der Kommission] ein Ermessensspielraum zu“.
Sie argumentieren, dass die Anhaltspunkte nicht auf eine allgemeingültige Praxis zurückzuführen seien.
In Selm wurden Tiere systematisch bei vollem Bewusstsein geschlachtet. Unsere Recherchen bewiesen, dass die Behörden schon seit fast 20 Jahren von Schächtungen in dem Betrieb wussten und immer wieder über diese Grausamkeiten informiert wurden.
Im Fall aus Werne wurden Tiere aus dem Firmengeflecht Mecke systematisch misshandelt und reihenweise kranke und verletzte, nichttransportfähige Tiere an den Schlachthof geliefert. Das sind nur einige Beispiele des Behördenversagens in Deutschland.
Es ist auch nicht das erste Mal, dass schreckliche Missstände in einem Schlachthof aufgedeckt wurden.
Seit Jahren recherchieren wir zu Schlachtbetrieben und jedes Mal wird wieder die Karte des schwarzen Schafs gespielt und von einem Einzelfall gesprochen – eine nützliche Kommunikationsstrategie, um nichts unternehmen zu müssen.
Aber gut, wenn wir dann den letzten Schlachthof aufdecken, dann wird vielleicht jeder verstehen, dass man es mit einem systematischen Problem und einem völlig desaströsen, unverantwortbaren Kontrollsystem zu tun hat.
Wir machen weiter… die Einzelfälle gehen uns nicht aus!“
Quelle: SOKO Tierschutz
Kommentare
Die Kritik an der EU-KOMMISSION ist völliger Schwachsinn und populistisch und zeigt, dass die Soko von EU-Recht null Ahnung hat. Die EU-KOMMISSION dürfte nur eingreifen, wenn diese Methoden nachweislich in Deutschland gängige Praxis wären und vom Gesetz gedeckt. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Hier handelt es sich um Straftaten, für die die nationalen Behörden zuständig sind, hier darf sich die EU-Kommission gar nicht einmischen.
Diese Antwort ist insofern zu korrigieren als das der Kommission sehr wohl auch ein Vorschlagsrecht zur Änderung der jeweiligen nationalen europäischen Rechtssprechung zusteht. Dies ist mir aus einer anderen Anfrage bzfgl des verstorbenen EU Parlamentsmitgleides Hans Peters, den ich ehemals begleitete, bekannt.
Die Europäische Kommission rief im Zusammenhang mit ihrer Tierschutzstrategie 2012-15 dazu auf, messbare Indikatoren für den Tierschutz zu entwickeln, um die wissenschaftliche Grundlage der Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich zu stärken. Daraufhin erarbeitete die EFSA wissenschaftlich messbare Indikatoren, „tierbezogene Indikatoren“, die bei ihren Bewertungen des Tierschutzes berücksichtigt werden sollen. Diese sind bekannt.
Im übrigen könnte die Familienpartei auch eine entsprechende Initiative im Parlament veranlassen. Dieser Skandal hat zudem internationale Beachtung gefunden. Eine entsprechende Erwartungshaltung dürfte bekannt sein. Das Negieren auch die örtliche Abwehrhaltung ist diesseitig weder nachzuvollziehen, noch ist eine entsprechende öffentliche Haltung auch im Kreistag Unna bekannt.
Ich gehe davon aus das die nationale Tierschutzgesetze zunächst für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren au ist zumindestsreicht, zudem hier Verwaltung des Kreis auch Landrat und zuständige Dezernenten nicht ausreichend, dh. nachlässig, gehandelt haben. Das Verfahren ist noch nicht eingestellt.