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6 Festnahmen an 2 Tagen – Bis zu 5 Jahren abgetaucht

6 Festnahmen an 2 Tagen – Bis zu 5 Jahren abgetaucht

Gleich 6 zur Fahndung ausgeschriebene Reisende wurden am vergangenen Wochenende bei grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen
am Flughafen Düsseldorf festgenommen.

Dem „Rekordhalter“ dieses Wochenendes war es gelungen,  fast 5 Jahre unbehelligt unterzutauchen.

Freitagmorgen, Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bodrum/Türkei: 29-jähriger Deutscher, seit Januar 2023 durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht, rechtskräftig verurteilt im Oktober 2021.

Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei umgeht er die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen und kann seine Reise fortsetzen.

Freitagnachmittag: ein 32-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehörigen will nach Istanbul fliegen – er ist bereits im Januar 2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 7 Monaten Haft Bewährung verurteilt worden, hat jedoch gegen Bewährungsauflagen verstoßen.

Daher wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Reise ist beendet, er wird festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Freitagabend: Ein weiterer Verurteilter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird erwischt, als sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Trabzon/Türkei vorstellt.

Der 23-jährige Deutsche wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Juli 2021 zu 1.050 Euro Geldstrafe verurteilt. Die kann er am Airport zahlen, die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten.

Anderthalb Stunden später folgt eine 40-jährige Türkin, die aus Istanbul einreist – gegen sie liegt seit Dezember 2022 ein Haftbefehl wegen Betruges in 5 Fällen vor, verurteilt wurde sie bereits vor 4 Jahren im August 2019.

Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei kann die in der Türkei lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen jedoch abwenden und anschließend ihre Reise fortsetzen.

Sonntagvormittag dann: Ein 33-jähriger Iraker stellt sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil/Irak vor, offenbar hat er vergessen, dass er im September 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt wurde.

Die Erzwingungshaft von einem Tag umgeht der in Dortmund lebende Mann, indem er die Geldbuße von 20 Euro zahlt.

Zuletzt wird am Sonntagmittag ein Reisender beim Einflug aus Istanbul erwischt, der bereits im Oktober 2018 – das ist Rekord an diesem Wochenende – wegen Verletzung der Untethaltspflicht zu 2.880 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist.

Vor Ort bei der Bundespolizei kann der in der Türkei lebende 47-Jährige mit deutschem Pass die Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Quelle Bundespolizei

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