„Verfällt mein Impfstatus, wenn ich mich nicht 6 Monate nach der Zweitimpfung boostern lasse, also mir die Drittimpfung abhole?“
Solche Fragen stellen immer öfter Leserinnen und Leser an unsere Redaktion. Die Antwort, für den Moment, lautet: Nein. Der Impfstatus verfällt nicht, es gibt bisher keine Pflicht zum Boostern.
Die Betonung liegt auf „bisher“ und „noch“ nicht.
Vorgeprescht in dieser Frage ist aktuell der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Er schlägt eine Regelung nach Vorbild des Nachbarlandes Österreich vor: Danach verfällt der Corona-Impfstatus 9 Monate nach der Zweitimpfung, sofern sich Geimpfte nicht die Drittimpfung – den Booster – abholen. (Quelle Handelsblatt.de)
Ob eine solche Regelung in Deutschland eingeführt wird, ist offen. Wenn, dann geschieht es mit ausreichender Vorlaufzeit und erst dann, wenn jeder und jede, der und die es möchte, problemlos eine Drittimpfung bekommen kann.
Aktuell hapert es z. B. im Kreis Unna noch an einem reibungslosen Ablauf – Ärzte können häufig erst Termine in mehreren Wochen oder sogar Monate anbieten, und vor mobilen Impfangeboten stehen Menschen teils Stunden Schlange, HIER ein Bericht einer Unnaerin.
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