Ebenso wie die Stadt Dortmund beschließt auch die größte Stadt im Kreis Unna: Zum am Donnerstag (18. 11.) startenden Weihnachtsmarkt haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Es gilt, ebenso wie in Dortmund, die 2G-Regel, die NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst allerdings ab voraussichtlich Mitte nächster Woche flächendeckend einführen will: für generell den gesamten Freizeitbereich, inklusive Fußball, Gastronomie und eben Weihnachtsmärkte.
„Die Stadt Lünen und das Kulturbüro als Veranstalterin haben entschieden, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft, genesen) stattfinden wird“, so kam am Nachmittag die Pressemitteilung aus dem Lüner Rathaus.
Als Rechtsgrundlage dient eine Allgemeinverfügung der Stadt Lünen, die zum heutigen 17. November 2021 veröffentlicht wird und am 18. November in Kraft treten wird:
„Hierdurch wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist“,
heißt es in der Verfügung.
Damit dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Personen die Angebote des Weihnachtsmarktes in Anspruch nehmen, erklärt die Stadt:
„Dazu zählen der Erwerb von Speisen und Getränken sowie deren Verzehr, der Erwerb sonstiger Produkte, das Nutzen von Fahrgeschäften und sonstigen Einrichtungen des Weihnachtsmarktes und das Verweilen als Besucherin oder Besucher im unmittelbaren Umfeld von Ständen und Darbietungen auf dem Weihnachtsmarkgelände.“
Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird. Ihnen ist der Besuch des Weihnachtsmarktes als getestete Person gestattet.
Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten als getestete Personen, solange verbindliche Schultestungen stattfinden.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Ein Nachweis über das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes ist mitzuführen und den zur Kontrolle berechtigten Personen auf Verlangen vorzulegen.
Keine Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht wird es auf dem Weihnachtsmarkt in Lünen nicht geben.
Die Kontrolle der 2G-Regel übernehmen stichprobenartig die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Lünen im Rahmen ihrer Ordnungspartnerschaft, außerdem wird ein privater Sicherheitsdienst engagiert.
Auch die Händlerinnen und Händler sind aufgerufen, die Einhaltung der 2G-Regel an ihren Ständen zu überprüfen: „Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden“, warnt die Stadt vor.
Adventsbasar fällt aus
Der traditionelle Adventsbasar im Hansesaal wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Das Risiko einer Ansteckung in geschlossenen Räumen ist aktuell zu hoch, sodass sich die Stadt entschlossen hat, diese Veranstaltung abzusagen.
Quelle Stadt Lünen
Kommentare