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Parksünder selbst anzeigen: Wegen der Masse geht´s in Dortmund nur noch online

Parksünder selbst anzeigen: Wegen der Masse geht´s in Dortmund nur noch online

Die Digitalisierung in der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund wird weiter ausgebaut, kündigt die Verwaltung an:

Fremd- oder Privatanzeigen an die Verkehrsüberwachung sind jetzt nur noch online übersandt werden.

„Damit reagiert die Verkehrsüberwachung auf die stetig steigende Anzahl an Fremdanzeigen und entspricht auch dem sich verändernden Nutzungsverhalten der Bürger. In 2020 wurden 11.223 Anzeigen gezählt, in 2021 mit 10.837 Anzeigen coronabedingt etwas weniger. Die Bearbeitung im Innendienst war bislang sehr aufwendig.“

Nun sei das Verfahren umgestellt und wird als Online-Formular „Fremdanzeige“ auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund angeboten. Um das Onlineangebot nutzen zu können muss sich jeder Einsendende registrieren und ein Gastkonto anlegen.

Zur Übermittlung einer Fremdanzeige ist ab sofort das Online-Formular Fremdanzeige zu nutzen.

Durch die Verwendung des Online-Formulars ist, so die Stadt, sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben immer vollständig übermittelt werden und damit gerichtsverwertbare Angaben vorliegen. Das Online-Formular bietet zudem den Vorteil einer automatisierten Datenübertragung direkt in die Fachanwendung für die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Eine manuelle Erfassung und Datenvorgabe durch die Sachbearbeitung der Verkehrsüberwachung ist dann nicht mehr erforderlich.

Fremdanzeigen online stellen

Die Fremdanzeigen werden nach Eingang von der Sachbearbeitung auf Rechtsverwertbarkeit geprüft und es erfolgt eine Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens. Eine anschließende individuelle Rückmeldung an den*die Anzeigenerstatter*in über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist nicht vorgesehen und auch angesichts der Vielzahl der eingehenden Anzeigen nicht leistbar. Die Verkehrsüberwachung weist aber hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Anzeigenerstellende auch vor Gericht als Zeugen zur Verfügung stehen müssen.

Für eine Übergangszeit, welche Ende November endet, bleibt die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung einer Fremdanzeige bestehen.

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