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Ab 2023 fast doppelt soviel Wohngeld für viel mehr Menschen

Ab 2023 fast doppelt soviel Wohngeld für viel mehr Menschen

Statt unter 200 € fast 400 €.

Das Wohngeld soll ab 2023 bundesweit voraussichtlich fast verdoppelt werden.

Von einer durchschnittlichen Erhöhung um etwa 190 Euro pro Monat ist in einem Gesetzesentwurf von Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) die Rede. Der Durchschnittsbeitrag steige damit von 180 auf 370 Euro pro Monat.

Zudem soll der Berechtigtenkreis ausgeweitet werden, von 650.000 auf 2 Millionen Menschen.

Geywitz will gemeinsam mit den Ländern auch die Antragsverfahren vereinfachen und an der Bekanntheit des Wohngelds arbeiten. Viele Menschen wüssten gar nicht, dass sie anspruchsberechtigt seien.

Die voraussichtlich 4 Milliarden Euro Mehrkosten müsse komplett der Bund übernehmen, fordern die Länder. Bisher teilen sich Bund und Länder die Wohngeldkosten auf.

Die Regelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, als Teil des dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung gegen die explodierten Energiepreise.

Quelle WELT.de

Wohngeld: Wer hat Anspruch?

Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss)  oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümer selbst genutzten Wohnraums geleistet. Auf Wohngeld hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Berechnung des Wohngeldes ist das monatliche Gesamteinkommen, also die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhaltspflichten aller für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, zu berechnen.

Die pauschalen Heizkosten gehen zusammen mit der Bruttokaltmiete in die Berechnung des Wohngeldanspruchs ein und führen zu einem höheren Wohngeld. Das Wohngeld ist so konzipiert, dass mit steigendem Einkommen die Höhe des Wohngeldes abnimmt und somit auch die Berücksichtigung der Heizkosten.

Wo liegt die Einkommensgrenze?

Die monatliche Einkommensgrenze 2022 für den Bezug von Wohngeld liegt bei einem 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 986 Euro. Handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe, liegt die Grenze bei 1.348 Euro.

HIER können sie Ihr Wohngeld berechnen 

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